Diese Garantie gilt nur für Produkte, die der Käufer als Ver-
braucher erworben hat und ausschließlich zu persönlichen
Zwecken im Rahmen des häuslichen Gebrauchs verwendet.
Es gilt deutsches Recht.
Falls sich dieses Produkt während der Garantiezeit als un-
vollständig oder in der Funktionstüchtigkeit als mangelhaft
gemäß der nachfolgenden Bestimmungen erweist, wird
Beurer gemäß diesen Garantiebedingungen eine kosten-
freie Ersatzlieferung oder Reparatur durchführen.
Wenn der Käufer einen Garantiefall melden möchte,
wendet er sich zunächst an den Beurer Kundenservice:
Beurer GmbH, Servicecenter
Tel: +49 731 3989-144
Für eine zügige Bearbeitung nutzen Sie bitte unser Kon-
taktformular auf der Homepage www.beurer.com unter
der Rubrik ‚Service'.
Der Käufer erhält dann nähere Informationen zur Abwick-
lung des Garantiefalls, z.B. wohin er das Produkt kosten-
frei senden kann und welche Unterlagen erforderlich sind.
Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Be-
tracht, wenn der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen
kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch
des Produktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich
bei sachgemäßen Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht
werden (z.B. Batterien, Akkus, Manschetten, Dichtungen,
Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Be-
stimmungen der Bedienungsanleitung verwendet, gerei-
nigt, gelagert oder gewartet wurden sowie Produkte, die
vom Käufer oder einem nicht von Beurer autorisierten
Servicecenter geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller
und Kunde bzw. zwischen Servicecenter und Kunde
entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte
Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Pro-
duktes beruhen (es können für diesen Fall jedoch
Ansprüche aus Produkthaftung oder aus anderen
zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen
bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern
in keinem Fall die Garantiezeit.
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