Aufstellen des Kaminofens
Der Aufstellboden muss eben und waagerecht sein.
Der Kaminofen darf nur auf ausreichend tragfähige
Böden aufgestellt werden. Zum Schutz des Fußbodens
kann der Kaminofen auf ein Bodenblech oder eine
Glasplatte gestellt werden.
Bei brennbaren Fuß oder Teppichböden ist eine sta-
bile und nicht brennbare Funkenschutzplatte zu ver-
wenden. Diese muss die Feuerraumöffnung des
Kaminofens nach vorne um 50 cm und seitlich um
30 cm überragen. Unter dem Kaminofen ist keine
Funkenschutzplatte erforderlich.
Kaminofen drehbar
Der Kaminofen wird arretiert (nicht drehbar) angeliefert.
Soll das Gerät drehbar sein, muss die Flügelschraube
an der rechten Seite der Fußraste abgeschraubt und
entfernt werden (siehe Fig.2). Die Fußraste befindet
sich hinter der Revisionstür.
Der Kaminofen ist mit Hilfe der Fußraste jeweils in 5
Stufen um 45° nach links und rechts drehbar.
Fig.2
Fußraste
4
Mindestabstand
zu brennbaren oder tragenden Wänden
Im Strahlungsbereich des Kaminofens dürfen bis zu ei-
nem Abstand von 80 cm, gemessen ab Sichtscheibe
der Feuerraumtür, keine Gegenstände aus brennbaren
Stoffen vorhanden sein oder abgestellt werden.
Je nachdem ob der Kaminofen arretiert (nicht dreh-
bar) oder drehbar montiert wird, gelten je nach Position
der Feuerraumtür zur Aufstell- bzw. Seitenwand unter-
schiedlich einzuhaltende Mindestwandabstände (siehe
Fig.3 bis Fig.6).
Kaminofen arretiert
Nachfolgend sind die Wandabstände für die nicht dreh-
bare Montage dargestellt.
Fig.3 Kaminofen arretiert, gerade in Ecke montiert
Flügelschraube
Fig.4 Kaminofen arretiert, schräg in Ecke montiert
20 cm
A
A = Position der Verbrennungsluftleitung
von unten
20 cm
A
A = Position der Verbrennungsluftleitung
von unten
20 cm