Beim Reinigen die Tür mit einer Hand festhalten,
damit das Ofengestell nicht zu stark beansprucht
wird.
5.2 Reinigung Innenbereich des
Feuerraums
Vor jeglichem Wartungseingriff müssen folgen-
de Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden:
1) Stellen Sie sicher, dass das Gitter (A) (Abb. 11)
frei von jeglichen Verbrennungsrückständen
ist, die den freien Luftdurchgang behindern
könnten. Das Rost herausnehmen und mit
einem kleinen Besen (nicht mit geliefert) die
Verbrennungsrückstände von der Feuerstät-
te in die Aschelade fegen. Achten Sie auf glü-
hende Glut.
Legen Sie das Gitter vorsichtig auf eine
geeignete Auflagefläche.
A
004778431 - 18/09/2020
ITALIANO
ENGLISH
Abb. 10
Abb. 11
DEUTSCH
2) Ziehen Sie die Aschelade (b) aus dem Sockel
und saugen Sie die in den Fächern darunter
angesammelte Asche auf (Abb. 12).
Die Aschelade unter dem Feuerraum
muss
täglich
werden, damit die Asche nicht bis
zum Rand steht, da sich dadurch das
gusseiserne Gitter des Feuerraums
erhitzt und der Luftstrom zum Feuer-
raum behindert wird.
3) Die vorderen und hinteren Löcher (c) des Ver-
brennungsluftverteilers absaugen, um eine
mögliche Ansammlung von Asche zu vermei-
den (Abb. 12).
B
C
Die feuerfesten Materialien verformen sich
während des Gerätebetriebs durch die
Wärmeausdehnung aufgrund der hohen
Temperaturen, die während des Betriebs
erreicht werden. Aus diesem Grund sind
die Schlitze zwischen den Stücken des
feuerfesten Materials normal. Bei der Ver-
brennung werden die Schlitze mit Asche
gefüllt, welche die Wärmeausdehnungen
des feuerfesten Materials auffängt.
5.3 Reinigung der feuerfesten Platten
und Rauchabweiser
Stellen Sie vor der Durchführung von Wartungs-
arbeiten sicher, dass keine Glut vorhanden ist.
Verkrustungen und Ablagerungen an den De-
flektoren und auf der Rückseite der feuerfesten
Platten können den korrekten Betrieb und die
Lebensdauer des Geräts beeinträchtigen.
Verwenden Sie eine einfache Bürste oder einen
Aschesauger, um die Komponenten und das
Gerät ordnungsgemäß zu reinigen.
FRANÇAIS
ESPAÑOL
vollständig
entleert
C
Abb. 12
37