AUFBE-
1. Schalten Sie den Milchaufschäumer aus
WAHRUNG
und lassen Sie ihn abkühlen.
2. Bewahren Sie ihn in seiner Verpackung oder
an einem kühlen und trockenen Ort auf.
3. Lagern Sie das Gerät niemals ein, solange
es noch an das Stromnetz angeschlossen ist.
4. Wickeln Sie das Kabel niemals eng um das
Gerät.
5. Setzen Sie das Kabel beim Eingang zum
Gerät keinen Belastungen aus, da es sonst
durchscheuern und reißen könnte.
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN
TECHNISCHE DATEN
Nennspannung EUROPA
Nennspannung USA
Nennleistung EUROPA
Nennleistung USA
Fassungsvermögen:
220-240 V~ 50 Hz
120 V~ 60 Hz
550-650 W
500 W
MIN: ca. 75ml
MAX
: ca. 190ml
MAX: ca. 300ml
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HERSTELLERGARANTIE FÜR DIE USA, KANADA, DIE EUROPÄISCHE
UNION UND DIE SCHWEIZ.
Garantie: BODUM® AG, Schweiz, gibt für eine Garantie für den
Elektrischen Milchaufschäumers von BISTRO für einen Zeitraum von
zwei Jahren ab dem Datum des ursprünglichen Kaufs gegen fehlerhafte
Materialien und Fehlfunktionen, die auf Mängel im Design oder der
Herstellung zurückzuführen sind. Reparaturen werden kostenlos
durchgeführt, wenn alle Garantiebedingungen eingehalten werden.
Rückerstattungen sind nicht verfügbar.
Garantiegeber: BODUM® (Schweiz) AG, Kantonsstrasse 100, Postfach 463,
6234 Triengen
Garantiebedingungen: Das Garantiezertifikat (letzte Seite dieser
Gebrauchsanweisung) muss vom Verkäufer beim Kauf ausgefüllt werden.
Bei Inanspruchnahme der Garantie ist das Garantiezertifikat vorzulegen.
Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Bodum Händler, ein Bodum
Verkaufsgeschäft, den für Ihr Land zuständigen Vertriebspartner oder
kontaktieren Sie uns unter www.bodum.com
Diese Garantie gilt nicht, wenn der Defekt eines Geräts auf
unsachgemäßer Behandlung, üblichem Verschleiß, unsachgemäßer Pflege
und/oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung beruht.
Ihnen stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte
zu. Insbesondere werden die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, die
ihm gegenüber seinem Vertragspartner zustehen, nicht eingeschränkt.
KORREKTE ENTSORGUNG DIESES PRODUKTES
Alte Elektrogeräte dürfen nicht mehr zusammen mit
dem Restmüll beseitigt werden, sondern müssen
getrennt entsorgt werden. Die Abgabe bei kommunalen
Sammelstellen durch Privatpersonen ist kostenfrei. Die
Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, die Geräte
zu den Sammelstellen zu bringen oder bei einer
entsprechenden Sammlung abzugeben. Mit diesem
kleinen persönlichen Aufwand tragen Sie dazu bei, dass
wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt
behandelt werden können.
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