Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht, wenn der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des Produktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei sachgemäßen Ge-
brauch abnutzen bzw. verbraucht werden (z.B. Batterien, Akkus, Manschetten,
Dichtungen, Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Bestimmungen der Be-
dienungsanleitung verwendet, gereinigt, gelagert oder gewartet wurden sowie
Produkte, die vom Käufer oder einem nicht von Beurer autorisierten Servicecenter
geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und Kunde bzw. zwi-
schen Servicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes beruhen (es können
für diesen Fall jedoch Ansprüche aus Produkthaftung oder aus anderen zwin-
genden gesetzlichen Haftungsbestimmungen bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem Fall die Garantiezeit.
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