Die angesaugte Luft darf nicht in einen Kamin eingeleitet werden, der zum Ausstoß des Rauchs
von Geräten dient, die nicht mit Strom betrieben werden (Zentralheizungen usw.). Bei der
Ableitung der Luft müssen die Vorschriften der zuständigen Behörden eingehalten werden.
- BESCHREIBUNG DES GERÄTS
54