Ribimex Ribiland PRBAT20/TH Manual De Instrucciones página 61

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Verbrauchte Akkus müssen bei entsprechenden Sammelstellen umweltgerecht entsorgt werden.
- Werkzeug und Ladegerät: Nicht im Hausmüll entsorgen. Nicht in der Umwelt entsorgen.
Das Gerät muss bei einer Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte angegeben bzw. in
einem speziellen Elektroschrott-Container entsorgt werden. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige
Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
- Bei der Entsorgung sämtlicher Materialien, des Werkzeugs, der Zubehörteile und der Verpackung
sind die örtlichen Umweltschutzvorschriften zu befolgen.
6.5- Angaben zur Garantie
Die Garantie des Produkts richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen
Vertriebsland.
Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Datum des Gerätekaufs (siehe Kaufnachweis bzw. Kassenbon
mit Kaufdatum)
Die Garantie erstreckt sich nur auf Material- oder Verarbeitungsfehler.
Reparaturen (im Rahmen der Garantie) dürfen nur von eine Vertragskundendienst ausgeführt
werden.
Bei Inanspruchnahme der Garantie muss der Kaufnachweis im Original (mit Kaufdatum) eingereicht
werden.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Punkte:
- Normalen Verschleiß (am Gerät selbst oder an den Verschleißteilen)
- Falschen Gebrauch, z. B. eine Überlastung des Geräts, die Verwendung unzulässiger Zubehörteile
- Zweckentfremdung oder Schäden am Produkt sowie Schäden, die durch externe Faktoren
verursacht werden.
- Schäden, die durch eine Nichteinhaltung der Anweisungen und Vorschriften in der Anleitung
verursacht wurden, z. B. der Anschluss an eine falsche Spannungsquelle oder eine Abweichung von
den Montage- oder Installationsanweisungen.
- Teilweise oder vollständige Zerlegung des Geräts
- Teilweise oder vollständig modifizierte Geräte unter Verwendung von Teilen, die vom Hersteller
nicht empfohlen werden
Besondere Regelungen:
Auf wiederaufladbare Akkus wird eine Garantie von 6 Monaten gewährt.
Bei Streitigkeiten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf das Produkt oder die
Garantie gilt der Handelsgerichtshof von Melun als ausschließlicher Gerichtsstand.
6.6- Besondere Bedingungen für den Batterietransport
Für die in dem Werkzeug enthaltenen Lithium-Ionen-Akkus gelten die Gefahrgutvorschriften.
Bei der Versandvorbereitung des Werkzeugs ist die Rücksprache mit einem Fachbetrieb für
Gefahrstoffe Pflicht.
Ferner sind die landes- bzw. ortsspezifischen Vorschriften zu beachten, die wahrscheinlich
detailliertere Bestimmungen vorsehen.
Pole müssen abgeklebt oder mit Klebeband zugeklebt werden. Die Akkus sind so zu verpacken, dass
sie in der Umverpackung nicht verrutschen können.
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