DEUTSCH
Wartung/Reinigung
(Abb. 11,12)
Ventilator
Reinigung und Instandhaltung dürfen grundsätzlich nur von Fachpersonal vorgenommen werden, das dazu
gemäß Europanorm EN 60079-17 und der ATEX-Richtlinie 2014/34/UE vorgeht.
Es sind regelmäßige Sichtprüfungen durchzuführen, deren Häufigkeit von der Einbauumgebung, dem ATEX-
Schutzgrad und dem Einsatzzweck des Ventilators abhängig ist. Mit diesen Sichtprüfungen soll festgestellt
werden, ob das Gerät gereinigt u./o. gewartet werden muss. In keinem Fall dürfen diese Kontrollen mehr als 12
Monate auseinander liegen. Insbesondere sind zu prüfen:
- der Vibrationspegel (siehe "Spezielle Einsatzbedingungen", Punkt B)
- der Schalldruckpegel.
Motor
Alle 3000 Betriebsstunden die Schmierung der Radialdichtringe (V-Ring) kontrollieren und ggf. wiederherstellen.
Außerdem in regelmäßigen Abständen, die abhängig von Einbauort und Einsatzbedingungen zu definieren sind,
folgende Punkte prüfen:
- Verschmutzung des Motors (Öl, STAUB, Schmutz und Bearbeitungsrückstände).
- Freier Luftdurchgang an den Kühlschlitzen.
- Kühllüfter ist ohne Staubablagerungen.
- Vorschriftsgemäßer Festsitz und elektrische Anschlüsse.
Die Reinigungsarbeiten müssen am ausgeschalteten und vom Stromnetz getrennten Gerät durchgeführt
werden, dazu ist wie Abb. 11,12 gezeigt vorzugehen. Keine aggressiven Chemikalien u./o. sonstige korrosive
Stoffe verwenden.
Reparaturen
Reparaturen sind entsprechend den Vorgaben der Norm EN 60079-19 auszuführen. Eine Reparatur,
Überholung, Wiederinstandsetzung oder Änderung des Geräts darf nur von Mitarbeitern der VORTICE
ELETTROSOCIALI S.p.A., von fachlich geschultem Personal unter Aufsicht und mit Zustimmung der Fa. Vortice
oder von einem autorisierten Kundendienstzentrum vorgenommen werden. Für alle Arbeiten gelten die
Vorschriften der ATEX-Richtlinie 2014/34/UE. Bei Reparaturen grundsätzlich Original-Ersatzteile verwenden, die
ursprünglichen Funktionsmerkmale der Geräte dürfen nicht verändert werden.
Nach jedem Reparatureingriff ist auf den Geräten ein Schild anzubringen, auf dem dauerhaft folgende
Informationen bzw. Symbole vermerkt sind:
R
Reparaturen
Firmenname, Zertifizierungs- oder Zulassungsnummer; Nummer und Datum des Reparatureingriffs.
ACHTUNG
Werden die obigen Vorschriften nicht eingehalten, so verfällt der Nachweis sämtlicher bei der
Konformitätsbewertung zertifizierter technischer Merkmale der Geräte.