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ABNAHME UND INBETRIEBNAHME
Um die höchste Sicherheit der Anlage zu gewährleisten, sind dies die
wichtigsten Phasen bei der Realisierung der Automation.
Sie müssen von erfahrenem Fachpersonal ausgeführt werden, das die
erforderlichen Tests zur Überprüfung der je nach vorhandenem Risiko
angewandten Lösungen festlegen und die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen und Vorschriften überprüfen muss. Dies gilt insbeson-
dere in Bezug auf die Anforderungen der Normen EN 13241-1, EN
12445, welche die Testmethoden zur Überprüfung von Torantrieben
Die Zusatzvorrichtungen müssen einer speziellen Abnahmeprüfung
unterzogen werden, sowohl in Bezug auf ihre Funktionalität als auch
in Bezug auf die ordnungsgemäße Interaktion mit HDFI (siehe Bedie-
nungsanleitungen der einzelnen Vorrichtungen).
4.1 - Abnahmeprüfung
Die Abnahmeprüfung kann auch dazu verwendet werden, um in re-
gelmäßigen Abständen eine Funktionsprüfung der einzelnen Antriebs-
komponenten durchzuführen.
Für jedes einzelne Element des Antriebs wie Schaltleisten, Fotozellen,
Not-Aus usw. ist eine spezielle Abnahmeprüfung erforderlich. Für diese
Geräte sind die in den jeweiligen Anleitungen beschriebenen Prozedu-
ren auszuführen.
Die Abnahme wie folgt ausüben:
01.
Sicherstellen, dass alle Anweisungen des Kapitels HINWEISE
genauestens eingehalten wurden.
02.
Das Tor schließen.
03.
Mehrere Tests ausführen, um das Gleiten des Tors, mögliche
Montage- oder Einstellfehler sowie eventuell vorhandene Rei-
bungspunkte abzuschätzen.
04.
Stellen Sie sicher, dass das Tor während seiner Bewegung
keine Reibungspunkte aufweist.
05.
Den korrekten Betrieb aller Sicherheitsvorrichtungen der An-
lage (Photozellen, Schaltleisten, usw.) überprüfen.
06.
Falls die durch die Bewegung des Tors verursachten Gefah-
rensituationen durch Aufprallkraftbegrenzung eingeschränkt
wurden, muss die Kraft nach den Vorschriften der Normen
EN 13241-1, EN 12445 gemessen werden.
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WEITERE INFORMATIONEN
5.1 - Statisches Haltemoment
Das statische Haltemoment ist die zulässige Höchstlast auf dem Antrieb bei fehlendem Gewichtsausgleich des Tors.
Bei einem Federbruch wird das Herunterfallen des Sektionaltors verhindert, wenn der Antrieb das Gewicht des Tors halten kann.
Das statische Haltemoment Tlock wird mit folgender Formel berechnet:
T
[Nm] = Torgewicht [N] × Halbmesser Seiltrommel [m]
LOCK
Da zwei Gewichtsausgleichsfedern gleichzeitig versagen könnten, sollte der Antrieb so dimensioniert werden, dass er Folgendes aushalten kann:
- 100 % des Torgewichts bei einer oder zwei Gewichtsausgleichsfedern
- 67 % des Torgewichts bei drei Gewichtsausgleichsfedern
- 50 % des Torgewichts bei vier Gewichtsausgleichsfedern.
Bei abgestuften oder konischen Seiltrommeln ist der größte Wickeldurchmesser zu berücksichtigen. Die zulässige Bruchlast der Seile muss
beachtet werden.
07.
Nach Abschluss der Prüfungen die Steuerung mit Strom ver-
sorgen und nach Entfernung der manuellen Notbedienung
den Antrieb starten.
4.2 - Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme darf erst erfolgen, wenn alle Phasen der Abnah-
meprüfung erfolgreich abgeschlossen wurden (Absatz 4.1).
Eine teilweise oder vorübergehende Inbetriebnahme ist unzulässig.
01.
Heften Sie die technischen Unterlagen der Automatisierung in
einem Ordner ab und bewahren Sie sie mindestens 10 Jah-
re lang auf. Es müssen folgende Dokumente enthalten sein:
Gesamtzeichnung der Automatisierung, Schaltplan, Risiko-
analyse und angewendete Abhilfemaßnahmen, Konformi-
tätserklärung des Herstellers sämtlicher verwendeter Geräte
(die beiliegende EG-Konformitätserklärung verwenden) sowie
eine Kopie der Bedienungsanleitung und des Wartungsplans
der Automatisierung.
02.
Bringen Sie am Tor einen Aufkleber oder ein Schild an, auf
dem die Vorgänge für die Entriegelung und die manuelle Be-
wegung angegeben sind.
03.
Am Tor ein Schild anbringen, das mindestens folgende Daten
anführt: Automatisierungstyp, Name und Adresse des Her-
stellers (Verantwortlicher der Inbetriebnahme), Seriennum-
mer, Baujahr und CE-Kennzeichnung.
04.
Die Konformitätserklärung des Antriebs ausfüllen und dem
Eigentümer aushändigen.
05.
Dem Eigentümer des Antriebs ebenfalls die „Bedienungsan-
leitung" (herausnehmbares Beiblatt) aushändigen.
06.
Den Wartungsplan verfassen und dem Eigentümer des An-
triebs aushändigen.
07.
Den Eigentümer vor der Inbetriebnahme des Antriebs ange-
messen und in Schriftform über die noch vorhandenen Ge-
fahren und Risiken informieren.
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