3.6 Benutzung des Tischgestells
• Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt an das Tischgestell. Kinder können die Gefahren des
Tischgestells nicht einschätzen. Es besteht die Gefahr von schweren Verletzungen oder Tod.
Benutzen Sie das Tischgestell nur in der dafür vorgesehenen Umgebung.
• Das Tischuntergestell darf von Kindern ab 8 Jahren sowie von Personen mit verringerten
physischen, sensorischen und mentalen Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung und Wissen
benutzt werden, wenn sie beaufsichtigt oder bezüglich des sicheren Gebrauchs des
Tischuntergestells unterwiesen wurden und die daraus resultierenden Gefahren verstehen.
Kinder dürfen nicht mit dem Tischuntergestell spielen.
• Benutzen Sie das Tischgestell nicht auf einem unebenen Untergrund. Es besteht die Gefahr
des Umkippens.
• Beachten Sie die Einschaltdauer des Tischgestells von 10 %. Halten Sie nach jeder
Höhenverstellung (max. 2 Minuten) eine Pause von mindestens 18 Minuten ein.
• Belasten Sie das Tischgestell nicht über das zulässige Gewicht von dynamisch 80 kg oder
statisch 120 kg.
• Reinigung und Benutzer-Wartung dürfen nicht von Kindern ohne Beaufsichtigung
durchgeführt werden.
3.7 Besondere Gefahrenstellen
WARNUNG
• Achten Sie bei der Verstellung des Tischgestells darauf, dass sich keine Personen in der
Nähe des Tischgestells aufhalten. Es besteht Verletzungsgefahr.
• Achten Sie bei der Aufstellung des Tischgestells auf vollständige Kollisionsfreiheit (z. B.
Dachschräge, bauliche Gegebenheiten, Rollcontainer, Papierkorb, usw.) in allen möglichen
Verstellpositionen.
• Achten Sie auch auf Kollisionsfreiheit, wenn sich Gegenstände z. B. EDV-Geräte auf dem
Tisch befinden.
• Halten Sie einen seitlichen Sicherheitsabstand vom mindestens 30 mm zu jedem anderen
Möbelstück und den angrenzenden Bauteilen wie z.B. Fensterbrüstungen ein.
3.8 Hinweise für den Notfall
• Verlassen Sie sofort die Umgebung des Tisches, wenn er sich unbeabsichtigt in Bewegung
setzt. Nehmen Sie das Tischgestell nicht in Betrieb. Lassen Sie das Tischgestell durch einen
Fachbetrieb reparieren. Nehmen Sie das Tischgestell erst wieder nach erfolgter Reparatur in
Betrieb.
• Nehmen Sie das Tischgestell sofort außer Betrieb, wenn ungewöhnliche Vorkommnisse
(Geräusche, Qualm, Rauch, usw.) am Tischgestell entstehen sollten. Lassen Sie das
Tischgestell durch einen Fachbetrieb reparieren. Nehmen Sie das Tischgestell erst wieder
nach erfolgter Reparatur in Betrieb.
• Nehmen Sie das Tischgestell sofort außer Betrieb, wenn die Sicherheitseinrichtungen (z. B.
Auf-/Ab-Schalter) nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Quetsch-, Verletzungsgefahr und Beschädigungsgefahr
Durch die Bewegungen der Hubsäulen besteht Verletzungsgefahr.
Wenn sich Personen oder Gegenstände beim Bedienen des
Tischuntergestells in dessen Wirkungsbereich aufhalten, besteht
Quetschgefahr, bzw. Beschädigungsgefahr für Gegenstände.
Die Beine der Hubsäulen verfügen über keinen Einklemmschutz!
Fassen Sie während des Betriebes nicht in den Wirkbereich der
Hubsäulen!
Achten Sie darauf, dass sich im kompletten Verfahrweg der
Hubsäulen keine Personen und Gegenstände befinden!
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XMST