1.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Luftschleieranlage L-Serie ist ausschließlich dazu bestimmt, innerhalb von Gebäuden und vor Nässe ge-
schützt, Luftströme bzw. Luftschleier zur Trennung unterschiedlicher Luftmassen in Eingangsbereichen zu erzeu-
gen. Der einströmenden Kaltluft wird mit einer Gegenströmung begegnet und somit die Auskühlung des Raums
verhindert. Die Luftschleieranlage ist für die frei hängende Montage im Sichtbereich, unmittelbar vor der Tür, mit
oberseitiger Ansaugung konstruiert, kann aber auch in die Zwischendecke integriert werden, wenn genügend
Platz vorhanden ist.
Der Betreiber muss darauf achten, dass die Anlage bei der Installation die Anforderungen der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG erfüllt, das heißt zum Beispiel:
Die Anlage darf nur von Fachpersonal (siehe Punkt 4.) aufgestellt, angeschlossen und in
Betrieb gesetzt werden.
Die Betriebsanleitung muss bei der Installation vorliegen, von dem Fachpersonal gelesen, das eigene
Personal muss entsprechend unterwiesen sein und die Betriebsanleitung in unmittelbarer Nähe der Anlage
aufbewahrt werden.
Für den Betrieb in brandgefährlicher Umgebung muss der Betreiber besondere Sicherheitsmaßnahmen und
Brandschutzvorkehrungen treffen, welche den lokalen Brandschutzbestimmungen entsprechen.
Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, darf die Anlage nicht in Betrieb gesetzt werden.
Die bestimmungsgemäße Verwendung beinhaltet ebenfalls:
Die ausschließliche Verwendung von Original-Ersatzteilen. Diese Teile wurden speziell für diese Anlage
konzipiert. Bei fremd bezogenen Teilen ist nicht gewährleistet, dass sie beanspruchungs- und sicherheits-
gerecht konstruiert und gefertigt wurden.
Dass Teile und Sonderausstattungen, die nicht von der Teddington Luftschleieranlagen GmbH geliefert (bzw.
freigegeben) wurden, nicht zur Verwendung an der Anlage freigegeben sind.
Wird die Luftschleieranlage nicht bestimmungsgemäß verwendet, so ist kein sicherer Betrieb
gewährleistet. Für alle Personen- und Sachschäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Ver-
wendung entstehen, ist nicht die Teddington Luftschleieranlagen GmbH, sondern der Betreiber
der Luftschleieranlage verantwortlich.
ACHTUNG
2.
Sachwidrige Verwendung
Für andere als den oben aufgeführten Verwendungszweck ist die Luftschleieranlage nicht bestimmt. Dies gilt als
sachwidrige Verwendung.
Es ist unzulässig:
die Luftschleieranlage anders als in dieser Betriebsanleitung angegeben zu montieren, in Betrieb zu nehmen,
einzusetzen und zu warten,
bauliche Veränderungen jeglicher Art, die Funktion und die Betriebssicherheit beeinflussen können, an der
Luftschleieranlage ohne Genehmigung der Teddington Luftschleieranlagen GmbH vorzunehmen,
die Anlage in explosionsgefährdeter Umgebung zu betreiben, da sie nicht der Atex-Richtlinie entspricht,
im Umkreis von fünf Metern Entfernung von der Anlage brandfördernde Stoffe zu lagern (Gefahr von Funken-
flug, elektrostatischer Aufladung und Erdung).
10.09.2012
5