5) Abnahme und Inbetriebsetzung
Um höchste Sicherheit zu gewährleisten, sind dies die wichtigsten
Schritte bei der Realisierung der Automatisierung. Die Abnahme
kann auch als regelmäßige Überprüfungen der Bestandteile des
Automatismus verwendet werden.
!
Die Abnahme der gesamten Anlage muss von erfahre-
5.1) Abnahme
Für jedes einzelne Element des Automatismus wie zum Beispiel
Schaltleisten, Photozellen, Notstops usw. ist eine spezielle Abnah-
mephase erforderlich; für diese Vorrichtungen sind die Verfahren in
den jeweiligen Anleitungen auszuführen. Für die Abnahme von
NAKED ist folgende Arbeitssequenz durchzuführen:
1. Prüfen, ob alles in der vorliegenden Anweisung und insbesondere
das in Kapitel 1 "Hinweise" angegebene genauestens eingehalten ist.
2. Den Toröffner entriegeln, wie in "Entriegelung und Bewegung von
Hand" im Kapitel "Anweisungen und Hinweise für den Benutzer
des Toröffners NAKED" angegeben.
3. Prüfen, ob es möglich ist, den Torflügel in Öffnung und Schließung
mit einer Kraft nicht über 390N (ca. 40 kg) von Hand zu bewegen
4. Den Toröffner blockieren.
5. Die vorgesehenen Steuervorrichtungen (Schlüsseltaster, Steuerta-
sten oder Funksender) verwenden, die Schließung und Öffnung
5.2) Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem alle Abnahmepha-
sen von NAKED sowie der anderen Vorrichtungen erfolgreich been-
det sind. Eine teilweise oder vorübergehende Inbetriebsetzung ist
unzulässig.
1. Die technischen Unterlagen der Automatisierung zusammenstellen
und diese mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Sie müssen
mindestens umfassen: Gesamtzeichnung der Automatisierung,
Schaltplan mit den elektrischen Anschlüssen, Risikoanalyse und
jeweilige angewendete Lösungen, Konformitätserklärung des Her-
stellers für alle benutzten Vorrichtungen (für NAKED die anliegende
"CE-Konformitätserklärung" verwenden), Kopie der Bedienungsan-
weisungen und des Wartungsplans der Automatisierung.
2. Am Tor ein Schild mit mindestens folgenden Daten anbringen: Auto-
matisierungstyp, Name und Adresse des Herstellers (Verantwortlicher
der "Inbetriebsetzung"), Seriennummer, Baujahr und CE-Markierung.
6)
Wartung und Entsorgung
Dieses Kapitel enthält die Informationen zur Anfertigung des Wartungsplans und für die Entsorgung von NAKED.
6.1) Wartung
Um das Sicherheitsniveau gleichbleibend zu halten und die längste
Dauer der ganzen Automatisierung zu garantieren, ist eine regel-
mäßige Wartung erforderlich; hierzu verfügt NAKED über einen
Bewegungszähler und ein Meldesystem "Wartung erforderlich" – sie-
he Par. "7.4.3 Wartungsmeldung".
!
Die Wartung muss unter genauester Einhaltung der im
vorliegenden Handbuch verzeichneten Sicherheitsbestim-
mungen und der Verordnungen der gültigen Gesetze und
Vorschriften ausgeführt werden.
Sollten Vorrichtungen vorhanden sein, die anders als NAKED sind,
das in ihrem Wartungsplan vorgesehene ausführen.
6.2) Entsorgung
NAKED besteht aus verschiedenen Stoffen, von denen einige recycled
werden können (Stahl, Aluminium, Plastik, Elektrokabel), andere müssen
dagegen entsorgt werden (Batterien und elektronische Karten).
!
Einige elektronische Komponenten und die Batterien
könnten Schadstoffe enthalten: nicht in die Umwelt
geben. Informieren Sie sich über die Recycling- oder Ent-
sorgungssysteme und halten Sie sich an die örtlich gülti-
gen Vorschriften.
90
nem Fachpersonal ausgeführt werden, das die erforderli-
chen Tests je nach vorhandenem Risiko auszuführen und
die Einhaltung des von Gesetzen, Vorschriften und Verord-
nungen Vorgesehenen zu überprüfen hat, und insbeson-
dere alle Anforderungen der Norm EN12445, die Test-
methoden zur Überprüfung von Torautomatismen festlegt.
des Tors testen und prüfen, ob das Verhalten wie vorgesehen ist.
6. Den korrekten Betrieb aller Sicherheitsvorrichtungen der Anlage
einzeln überprüfen (Photozellen, Schaltleisten, Notstops usw.)
und prüfen, ob das Verhalten wie vorgesehen ist. Bei jeder Auslö-
sung einer Vorrichtung wird die BlueBUS-LED an der Steuerung
zweimal schneller blinken und so bestätigen, dass die Steuerung
das Ereignis erkannt hat.
7. Falls die durch die Torbewegung verursachten Gefahren mittels
Begrenzung der Aufprallkraft abgesichert worden sind, muss die
Kraft nach den Verordnungen der Vorschrift EN 12445 gemessen
werden. Falls die "Geschwindigkeitsregelung" und die Kontrolle
der "Motorkraft" als Hilfsmittel für das System zur Aufprallkraftre-
duzierung benutzt werden, die Einstellungen testen und definie-
ren, mit welcher Einstellung die besten Ergebnisse erzielt werden.
3. In Tornähe auf bleibende Art ein Etikett oder ein Schild befestigen,
dass die Angaben zur Durchführung der Entriegelung und der
Bewegung von Hand enthält.
4. Die Konformitätserklärung der Automatisierung anfertigen und
dem Inhaber aushändigen.
5. Realizzare e consegnare al proprietario il manuale di "Istruzioni ed
avvertenze per l'uso dell'automazione".
6. Den Wartungsplan der Automatisierung anfertigen und dem Inha-
ber aushändigen. Er muss alle Wartungsvorschriften der einzelnen
Vorrichtungen enthalten.
7. Vor der Inbetriebsetzung des Automatismus, den Inhaber auf
geeignete Weise und schriftlich (z.B. in den "Anweisungen und
Hinweise für die Bedienung der Automatisierung" über die noch
vorhandenen Gefahren und Risiken informieren.
1. Für NAKED ist max. innerhalb von 6 Monaten oder 20.000 Bewe-
gungen nach der vorherigen Wartung eine programmierte War-
tung erforderlich:
2. Alle elektrischen Versorgungsquellen, inklusive eventuelle Puffer-
batterien abtrennen.
3. Die Verschlechterung aller Materialen der Automatisierung über-
prüfen, mit besonderer Achtung auf Erosions- oder Roststellen an
strukturellen Teilen; Teile, die nicht genügend Garantie geben,
müssen ersetzt werden.
4. Den Verschleiß der Bewegungselemente überprüfen, wie Ritzel, Zahn-
stange und alle Torflügelteile; abgenutzte Teile müssen ersetzt werden.
5. Die elektrischen Versorgungsquellen wieder anschließen und alle in Punkt
"5.1 Abnahme" vorgesehenen Tests und Überprüfungen ausführen.
1. Die Stromversorgung vom Automatismus und die eventuelle Puf-
ferbatterien abtrennen.
2. Alle Vorrichtungen und Zubehörteile demontieren. Hierzu das in Kapi-
tel "3 Installation" beschriebene Verfahren umgekehrt ausführen.
3. Soweit möglich, Teile trennen, die verschiedenartig recycled oder
entsorgt werden können, zum Beispiel Metall von Plastik, elektroni-
sche Karten, Batterien, usw.
4. Sortieren und die so getrennten Werkstoffe örtlichen Wiederver-
wertungs- und Entsorgungsstellen anvertrauen.