Betriebsarten
Abluftbetrieb:
Der Lüfter der Dunstabzugshaube saugt
den Küchendunst an und
leitet ihn durch den Fettfilter ins Freie.
Der Fettfilter nimmt die fettigen
Bestandteile des Küchendunstes auf.
Die Küche bleibt weitgehend frei von
Fett und Geruch.
Bei Abluftbetrieb der Dunstabzugs-
D
haube und gleichzeitigem Betrieb
schornsteinabhängiger Feuerungen (wie
z. B. Gas-, Öl- oder Kohleheizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
muss für ausreichend Zuluft gesorgt
werden, die von der Feuerstätte zur
Verbrennung benötigt wird.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn
der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte von 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschritten wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch
nicht verschließbare Öffnungen, z. B. in
Türen, Fenstern und in Verbindung mit
Zuluft-/Abluftmauerkasten oder durch
andere techn. Maßnahmen, wie
gegenseitige Verriegelung o. ä., die
Verbrennungsluft nachströmen kann.
Bei nicht ausreichender Zuluft besteht
Vergiftungsgefahr durch zurückgesaugte
Verbrennungsgase.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Anmerkung: Bei der Beurteilung muss
immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Bei Betrieb von
Kochgeräten, z. B. Kochmulde und Gas-
herd wird diese Regel nicht angewendet.
3