Allgemeine Garantiebedingungen - deville C07920 Instrucciones Para La Instalación Y El Uso

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  • MEXICANO, página 34

8 - ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

1. MODALITÄTEN
Außer der gesetzlichen Garantie für verborgene Mängel, garantiert DEVILLE im Falle von sichtbaren Mängeln
oder Abweichungen des gelieferten Materials vom bestellten Material die Wahrung.
Ungeachtet der Bestimmungen gegenüber dem Spediteur, müssen die Reklamationen der sichtbaren Mängel, die
bei der Annahme des Materials entdeckt wurden schriftlich (per Einschreiben mit Empfangsbestätigung) innerhalb
von fünf Tagen nach der Feststellung der Mängel eingereicht werden. Der Käufer muss jeglichen Nachweis der
festgestellten Mängel oder Defekte liefern. Außerdem muss er DEVILLE die Möglichkeit lassen, die Feststellung
der Mängel oder Defekte selbst vorzunehmen und diese zu beseitigen. Desgleichen muss der Käufer DEVILLE
die nicht konformen Materialien zur Verfügung stellen, gemäß den Anweisungen von DEVILLE. Rücksendungen
des Materials dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen.
2. UMFANG
Abgesehen von Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen deckt die DEVILLE - Garantie den kostenlosen
Austausch oder die Reparatur des Materials oder des defekten Elements (außer Verschleißteile) durch seinen
Servicedienst unter Ausschluss von Arbeits-, Anfahrts- und Transportkosten.
Haarrisse, die bei emaillierten Geräten auftreten, werden nicht als Fabrikationsfehler betrachtet. Sie sind die Folge
von Ausdehnungsdifferenzen Blech-Email oder Gusseisen-Email und ändern nichts an der Haftung. Die
gelieferten Ersatzteile haben eine Garantie von sechs Monaten ab Rechnungsdatum. Jede zusätzliche Garantie,
die mit einem Vertragspartner von DEVILLE getroffen wurde, verpflichtet DEVILLE zu nichts. Die Vorlage des
Garantiescheins, der mit dem Datumsstempel des Vertragspartners von DEVILLE versehenen ist, wird bei in
Anspruchnahme der Garantie verlangt.
Entweder muss dieser Garantieschein bei Antrag auf Reparation des unter Garantie stehenden Gerätes vorgelegt
werden oder ein abtrennbarer Abschnitt des Gebrauchscheins muss DEVILLE innerhalb der bewilligten Frist
zugesendet werden. Notfalls kann das Datum auf der von DEVILLE ausgestellten Rechnung
in Erwägung
gezogen werden. Die Intervention während der Garantie führt nicht zu einer Verlängerung der Garantie.
3. DAUER
Die von DEVILLE vertraglich gesicherte Garantie beläuft sich auf 2 Jahre (5 Jahre für Heizkörper Feuerraul /
Einsatz) ab Kaufdatum unter Vorbehalt, dass die vorgesehenen Reklamationen bereits innerhalb der bewilligten
Frist formuliert wurden. Die Reparatur, der Austausch oder die Änderung eines Teils während der Garantiezeit hat
weder eine Verlängerung der Garantie zur Folge noch Entschädigungen für diverse Kosten wie Lieferverzug,
Unfall oder jegliche andere Schäden.
4. AUSNAHME
Die Garantie ist in folgenden als Beispiel wertenden Fällen nicht gültig : Installation und Montage von Geräten
dessen Kosten nicht zu Lasten von DEVILLE gehen. Daraus folgt, dass DEVILLE nur bei materiellen Schäden
oder Personenschäden durch eine Installation, die nicht den gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Anordnungen
entsprechen, zur Verantwortung gezogen werden kann ( z.B. das Nichtvorhandensein eines Erdanschlusses :
schlechte Installation )
Normale Materialabnutzung oder anormale Materialbenutzung und – verwendung, besonders im Falle einer
Industrie- oder Handelsbenutzung oder der Einsatz des Materials unter anderen Bedingungen für die der Material
nicht konstruiert wurde. Diese ist z.B. der Fall bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Bedingungen in der
Gebrauchsanweisung von DEVILLE : Exposition an äußere Bedingungen, wie extreme Feuchtigkeit oder
anormale Spannungsvariationen. Anomalien, Beschädigungen oder Unfälle, die durch Schock, Fall,
Vernachlässigung, Beaufsichtigungs- oder Wartungsfehlern verursachte wurden.
Änderungen, Transformationen oder Interventionen, die von Personen oder Unternehmen, die nicht von DEVILLE
zugelassen sind, durchgeführt wurden oder die mit Ersatzteilen, die weder Originalteil noch vom Hersteller
zugelassen sind, realisiert wurden.
5. BESONDERE GARANTIEBEDINGUNGEN
Diese Bedingungen vervollständigen und detaillieren oben erwähnten allgemeinen Garantiebedingungen und
haben Vorrang gegenüber diesen. Sehen Sie hierzu daas beigefügte Blatt „Besondere Verkaufsbedingungen
DEVILLE – Garantie".
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