eines Teils dieser Bedingungen vorzunehmen.
6. Allgemeine Bestimmungen
6.1 Diese beschränkte Gewährleistung unterliegt
dem finnischen Recht; die Wahl gesetzlicher
Bestimmungen ist ausgeschlossen. Das
Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf
findet keine Anwendung. Alle Streitfälle,
Auseinandersetzungen oder Ansprüche, die
sich aus dieser beschränkten Gewährleistung
ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren
nach der Schiedsgerichtsordnung der
finnischen Handelskammer endgültig beigelegt.
Schiedsgerichtsstand ist Helsinki. Die Sprache
des Schiedsgerichts ist Englisch.
6.2 Falls sich herausstellt, dass eine Bestimmung
dieser beschränkten Gewährleistung nach den
Gesetzen eines Landes rechtswidrig, ungültig
oder nicht durchsetzbar ist, so hat dies keinen
Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder
Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen
der beschränkten Gewährleistung.
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