Einrichtung kann ebenfalls bei D.P.I. S.r.l. käuflich erworben werden. Die Konzentration des
Desinfektionsmittel muß sowieso nicht 5% überschreiten. Für alle andere Hinweisen ist die
Informationsbroschüre des Ultraschallgerätes unbedingt zu beachten.
8.
Dichtheitsprüfungen mit Prüfeinrichtung
Wurde die Maske zu Reinigungszwecken zerlegt oder wurden Teile der Maske ausgetauscht,
ist eine Dichtheitsprüfung erforderlich. Vor Beginn der Dichtheitsprüfung soll stets eine
Sichtkontrolle erfolgen. Ventilscheiben, Ventilsitze und Dichtungen müssen frei von
Verunreinigungen sein. Schadhafte oder nicht voll funktionsfähige Teile sind zu ersetzen.
Falls die Dichtheitsprüfung nicht erfolgreich ist, müssen die Masken ausgesondert und sach-
und fachgerecht entsorgt werden.
8.1
Prüfeinrichtung
Die Prüfeinrichtung besteht aus einem Dummy-Kopf, einer Anschlusstülle, einer
Verbindungsschlauch und einem Dichtstopfen zum Verschließen des Ausatemventiles sowie
einem Prüfgerät mit dem wahlweise Über- oder Unterdruck erzeugt und kontrolliert werden
kann. Eine solche Prüfeinrichtung kann bei D.P.I. S.r.l. käuflich erworben werden. Dabei ist die
Informationsbroschüre der Einrichtung unbedingt zu beachten.
8.2
Prüfablauf
Den Dummy-Kopf (Oberflache möglicherweise mit Wasser befeuchten) zwischen
Maskenkörper und Bänderung einbringen und aufblasen bis er fest und faltenlos am
Maskendichtrand aufliegt. Bänderung ggf. nachstellen.
Anschlusstülle in Anschlussstück der Maske einschrauben und mit dem Verbindungsschlauch
an das Prüfgerät anschließen. Beachten Sie bei der Bedienung des Prüfgeräts dessen
Bedienungsanleitung.
8.3
Dichtheit der Vollmaske und der Ausatemventile
Die Vollmaske und die Ausatemventile genügen den Anforderungen, wenn in angefeuchtetem
Zustand der Ausatemventilscheiben bei einem Unterdruck von 10 mbar (1000 Pa) in der
Vollmaske die Druckänderung nicht mehr als 1 mbar (100 Pa) innerhalb einer Minute beträgt.
Nach erfolgreicher Prüfung die Anschlusstülle ausbauen, die Maske von der Blase abnehmen
und gegebenenfalls trocknen. Die Vollmaske darf nur nach bestandener Dichtheitsprüfung
eingesetzt werden.
9.
Lagerung
Atemschutzmasken sollen in trockenen, frostfreien Räumen bei Normalklima (nicht
über 50°C) gelagert werden. Dabei sind die Masken vor schädigenden Einwirkungen, wie
Sonnenstrahlung, Wärme, Kälte, Feuchtigkeit, Schmutz, Staub und korrodierend wirkenden,
angreifenden Stoffen, zu schützen. Gummierzeugnisse sollen spannungsfrei, d.h. ohne
Zug, Druck oder sonstige Verformungen gelagert werden. Zweckmäßigerweise sollten die
Atemschutzmasken deshalb in Maskentragedosen oder Maskenschränken aufbewahrt
werden.
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