Sicherheitsanforderung des FCC zu
Funkfrequenzen
Die von dem WLAN‐ und Bluetooth‐Adapter
ausgestrahlten Funkfrequenzen liegen weit unter
den von der FCC vorgeschriebenen Grenzwerten.
Dennoch sollten die Fernsteuerung und diese
Adapter so verwendet werden, dass der
mögliche menschliche Kontakt bei normalem
Betrieb so niedrig wie möglich ausfällt:
• Anwender werden angehalten, die
Sicherheitsanweisungen zu Funkfreqenzen
bei drahtlosen Geräten, die in jedem
Handbuch dieser Geräte ausgewiesen sind,
zu befolgen.
Vorsichtshinweis: Zur Einhaltung der
FCC‐Anforderungen hinsichtlich der
Funkfrequenzexposition muss jederzeit ein
Mindestabstand von 20 cm zwischen
drahtlosen Adaptern und Personen
eingehalten werden.
• Hochleistungsradars sind als
Prrimärbenutzer der Bandbreiten 5,25 bis
5,35 GHz und 5,65 bis 5,85 GHz ausgewiesen.
Diese Radarstationen können Interferenzen
mit diesem Gerät verursachen und/oder es
sogar beschädigen.
• Eine unsachgemäße Installation oder
unautorisierte Verwendung kann schädliche
Störungen des Funk‐ und Fernsehempfangs
verursachen.
• Änderungen bzw. Modifikationen, die nicht
ausdrücklich vom Hersteller genehmigt sind,
können dazu führen, dass die Genehmigung
durch die FCC zum Betrieb des Geräts nicht
mehr gültig ist.
Kanada: Lizenzfreie Niedrigstrom-
Funkkommunikationsgeräte (RSS-210)
Dieses Digitalgerät der Klasse A entspricht der
kanadischen Richtlinie ICES‐003.
Allgemeine Informationen
Der Betrieb ist nur unter den folgenden
Bedingungen zugelassen:
• Dieses Gerät darf keine Interferenzen
verursachen.
• Dieses Gerät muss Interferenzen aufnehmen,
einschließlich etwaiger Interferenzen, die
einen unerwarteten Betrieb des Geräts
verursachen.
Europäische Union (EU):
Konformitätserklärung für EU-Länder
SonoSite bestätigt, dass diese Fernsteuerung den
wesentlichen Anforderungen und sonstigen
relevanten Bestimmungen der R&TTE Richtlinie
1999/5/EC entspricht, wie durch die folgenden
harmonisierten Normen bescheinigt:
• Artikel 3.1(b) EMC
• EN301 489‐1 V1.8.1
• EN301 489‐17 V1.3.2
• Artikel 3.2 Nutzung des
Funkfrequenzspektrums
• EN300 328 V1.7.1
Länder, in denen die Norm Anwendung findet
Seit März 2009 gehören zu den
EU‐Mitgliedstaaten Österreich, Belgien,
Bulgarien, Zypern, Tschechien, Dänemark,
Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland,
Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen,
Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Schweden und Vereinigtes Königreich
Großbritannien und Nordirland. Dieses Gerät ist
strikt im Einklang mit den Bestimmungen und
Einschränkungen des Landes zu verwenden, in
dem es eingesetzt wird. Weitere Informationen
sind bei der jeweiligen Zweigstelle des Landes,
in dem das Gerät verwendet wird, erhältlich.
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