3.4 Abschaltautomatik
Die Wärme-Zudecke wird nach ca. 180 Minuten automatisch ausgeschaltet. Um die Wärme-Zudecke
wieder einzuschalten, wählen Sie zunächst die Stellung „0" und nach etwa 5 Sekunden erst die
gewünschte Temperaturstufe. Die Netzkontrollleuchte blinkt oder leuchtet auch nach erfolgter Ab-
schaltung (je nach Ausführung).
4. Reinigung und Pflege
• Ziehen Sie vor der Reinigung der Wärme-
Zudecke stets den Netzstecker aus der
Steckdose.
• Trennen Sie vor dem Waschvorgang zunächst
die Steckkupplung und somit den Schalter
von der Wärme-Zudecke ab (siehe Abbildung).
• Kleinere Flecken können mit einem Tuch oder
feuchten Schwamm und eventuell etwas flüs-
sigem Feinwaschmittel entfernt werden.
• Beachten Sie, dass die Wärme-Zudecke nicht
chemisch gereinigt, ausgewrungen, maschinell
getrocknet, gemangelt oder gebügelt werden
darf.
• Bei stärkerer Verschmutzung kann diese
Wärme-Zudecke in der Maschine gewaschen
werden.
Stellen Sie die Waschmaschine auf einen besonders schonenden Waschgang bei 30 °C ein
•
(Wollwaschgang). Benutzen Sie ein Wollwaschmittel und dosieren Sie es nach Angaben des
Herstellers.
• Bitte beachten Sie, dass die Wärme-Zudecke durch allzu häufiges Waschen beansprucht wird. Die
Wärme-Zudecke sollte deshalb während der gesamten Lebensdauer max. 5-mal in einer Wasch-
maschine gewaschen werden.
• Befestigen Sie die Wärme-Zudecke zum Trocknen nicht mit Wäscheklammern oder ähnlichem.
• Verbinden Sie den Schalter erst wieder mit der Wärme-Zudecke, wenn die Steckkupplung und die
Wärme-Zudecke vollständig trocken sind.
• Schalten Sie die Wärme-Zudecke auf keinen Fall zum Trocknen ein.
5. Aufbewahrung
Wenn Sie die Wärme-Zudecke längere Zeit nicht verwenden, empfehlen wir Ihnen, sie in der Original-
verpackung in trockener Umgebung und ohne Beschwerung aufzubewahren.
Bitte lassen Sie es vorher abkühlen.
6. Entsorgung
Bitte entsorgen Sie die Wärme-Zudecke gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte Ver-
ordnung 2002/96/EC – WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment). Bei Rückfragen
wenden Sie sich bitte an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
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