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1. Allgemein

Ein Verschluss nach diesen europäischen Normen beinhaltet
E
immer (Abb. 1):
A) Schloss (Gang- und / oder Standflügelschloss)
B) Beschlag (Gang- und / oder Standflügelbeschlag)
C) Zubehör (Befestigungsmaterial, Vierkantstift, Treibriegelstan-
C
gen, Schaltschloss)
D) Sperrgegenstück(e) (Zarge, Schließblech, Standflügelschloss,
A
Bodenmulden).
B
Türschließer (E) und Zylinder (F) sind nicht immer erforderlich,
müssen jedoch, wenn verwendet, für den jeweiligen Einsatz an
dem vorgesehenen Verschluss freigegeben sein
(s. www.g-u.com/service/downloads - Türtechnik - „Zulässsige
Schließzylinder in Kombination mit BKS-Fluchttürschlössern").
F
Es dürfen nur Verschlüsse montiert werden bei denen alle
Komponenten gemäß EG-Konformitätszertifikat EN 1125 oder
D
EN 179 aufgeführt sind. Dies gilt ebenfalls für die nachträgliche
Montage von Ersatzbedarf.
Aufgrund unterschiedlichster Zargenkonstruktionen ist es
möglich, dass werkseitig kein Sperrgegenstück ausgeliefert
werden kann. Hier liegt es in der Verantwortung des Verarbeiters
Abb. 1: Verschlusskomponenten
in Abstimmung mit dem Hersteller eine technisch gleichwertige
Lösung, wie gefordert, zu konzipieren und einzusetzen. Siehe
hierzu zugelassene Schließblechkonturen (Abb. 2 + 3)!
Vor der Montage des Verschlusses ist zu überprüfen, ob die Tür ordnungsgemäß angeschlagen ist und keinen
Verzug aufweist.
Riegel und Treibriegelstangen des Schlosses müssen jederzeit, auch bei Auflast auf der Türe, frei und ohne
Reibung in den Sperrgegenstücken aufgenommen werden können.
Zudem muss sichergestellt sein, dass der Überstand aller Sperrelemente im eingezogenen Zustand die freie
Bewegung der Tür nicht behindert.
Der Verschluss muss leichtgängig zu betätigen sein. Schwergängigkeit kann ein Zeichen eines Montagefehlers
oder eines verspannten Verschlusssystems sein.
Bei der Verwendung von Türdichtungen sicherstellen, dass diese die bestimmungsgemäße Funktion des Ver-
schlusses nicht beeinträchtigen.
Abweichend von unseren Befestigungsmitteln können bauartbedingt andere Bohrungsdurchmesser oder
Befestigungsarten als beschrieben erforderlich sein. In diesem Fall liegt es im Verantwortungsbereich der
Verarbeiter die bestimmungsgemäße Befestigung des Verschlusses nachzuweisen, daher sind diese nicht
Bestandteil dieser Montageanleitung.
Zur zuverlässigen Befestigung sind Durchgangsverschraubungen, soweit möglich, auszuführen und
vorzuziehen.
An zweiflügeligen Türen mit gefalztem Mittelstoß ist zu überprüfen, ob sich jeder Flügel einzeln öffnet, wenn
sein Paniktürverschluss betätigt wird und sich beide Flügel öffnen wenn beide Verschlüsse gleichzeitig betätigt
werden. Um die bestimmungsgemäße Funktion der Tür zu gewährleisten sind der Einsatz einer Mitnehmer-
klappe und eines Schließfolgereglers (nach EN 1158) empfohlen um Zwängung zu vermeiden und eine korrekte
Schließfolge sicherzustellen. Dies gilt insbesondere an Feuer-/Rauchschutztüren.
Die horizontale Betätigungsstange sollte üblicherweise in einer Höhe von 900-1100 mm ab Oberfläche des
fertigen Fußbodens (OFF) bei geschlossener Tür so installiert werden, dass eine größtmögliche wirksame
Stangenlänge erreicht wird.
Ist bekannt, dass die Mehrheit der Benutzer kleine Kinder sind, ist eine Reduzierung der Höhe der Betätigungs-
stange in Betracht zu ziehen.
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