Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät beseitigen wir während der gesetzlichen
Verjährungsfrist für Mängelansprüche entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder
Ersatzlieferung. Die Verjährungsfrist bestimmt sich jeweils nach dem Recht des Landes, in dem das
Gerät gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
• Sachgemäßer Behandlung des Gerätes
• Beachtung der Bedienungsanleitung
• Verwendung von Original-Ersatzteilen
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind
• Verschleißteile, die auf der Ersatzteilkarte mit Rahmen XXX XXX (X) gekennzeichnet sind
• Verbrennungsmotoren – Für diese gelten die separaten Garantiebestimmungen der jeweiligen
Motorenhersteller
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte mit dieser Garantieerklärung und dem Kaufbeleg an Ihren Händler
oder die nächste autorisierte Kundendienststelle. Durch diese Garantiezusage bleiben die gesetzlichen
Mängelansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer unberührt.
9 Garantie
Die Garantie erlischt bei:
• Reparaturversuchen am Gerät
• Technischen Veränderungen am Gerät
• nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
(z. B. gewerblicher oder kommunaler
Nutzung)