Medizinische Geräte
• Schrittmacher
Die „Health Industry Manufacturers Association" (Verband der
Hersteller von Medizinprodukten) empfiehlt, dass ein Mindestabstand
von 15 Zentimetern zwischen einem handgehaltenen drahtlosen
Sprechfunkgerät und einem Herzschrittmacher eingehalten wird. Diese
Empfehlungen stimmen mit denjenigen der „U.S. Food and Drug
Administration" (US-Amt für Lebensmittel- und Arzneimittel-Kontrolle)
überein.
Personen mit implantiertem Herzschrittmacher sollten:
• das eingeschaltete Sprechfunkgerät JEDERZEIT mehr als 15
Zentimeter vom Schrittmacher entfernt halten.
• das Sprechfunkgerät nicht in der Brusttasche tragen.
• um das Störungsrisiko des Schrittmachers minimal zu halten, immer
das dem Schrittmacher gegenüberliegende Ohr benutzen.
• das Sprechfunkgerät sofort ausschalten wenn der Verdacht besteht,
dass es zu einer Störung gekommen ist.
• Hörgeräte
Einige digitale Sprechfunkgeräte können die Funktion von Hörgeräten
beeinflussen. Im Fall einer solchen Störung sollten Sie zum Abklären
von Alternativen mit dem Hersteller Ihres Hörgeräts Kontakt
aufnehmen.
• Weitere medizinische Geräte
Wenn Sie irgendein anderes persönliches medizinisches Gerät
benutzen, erkundigen Sie sich bitte beim Hersteller Ihres Geräts, ob es
hinreichend gegen Hochfrequenz-Energie abgeschirmt ist. Ihr Arzt/Ihre
Ärztin kann Ihnen möglicherweise beim Einholen dieser Angaben
behilflich sein.
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WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE UND ALLGEMEINE
INFORMATIONEN
Benutzung während des Autofahrens
Sie sind dafür verantwortlich, sich darüber zu informieren, welche
gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen über die Benutzung von
Sprechfunkgeräten in den Ländern gelten, in denen Sie fahren, und
diese zu befolgen.
Wenn Sie Ihr Sprechfunkgerät während der Fahrt benutzen:
• Lassen Sie sich beim Fahren nicht ablenken und schenken Sie dem
Verkehrsgeschehen Ihre volle Aufmerksamkeit .
• Nutzen Sie, falls verfügbar, den Freisprechbetrieb.
• Wenn die Verkehrsbedingungen dies erforderlich machen, sollten Sie
einen Parkplatz aufsuchen, bevor Sie einen Anruf tätigen oder
entgegennehmen.
WARNHINWEISE FÜR DEN BETRIEB
FAHRZEUGE MIT AIRBAG
Ein Sprechfunkgerät darf nicht im Bereich über einem Airbag oder im
Aktionsbereich des Airbags abgelegt werden. Bei der Auslösung von
Airbags werden große Kräfte freigesetzt. Sollte ein Sprechfunkgerät
sich im Aktionsbereich des Airbags befinden, während dieser
aufgeblasen wird, könnte das Sprechfunkgerät mit enormer Wucht
durch die Luft geschleudert werden und Fahrzeuginsassen schwere
Verletzungen zufügen.
EXPLOSIONSGEFÄHRDETE BEREICHE
Vor dem Betreten eines Bereichs mit explosionsgefährdeter
Umgebungsluft müssen Sie Ihr Sprechfunkgerät abschalten, es sei
denn es handelt sich um ein Gerätemodell , das speziell für die Nutzung
als „eigensicher" (z. B. Factory Mutual, CSA, UL, oder CENELEC)
ausgelegt wurde. In solchen Bereichen dürfen die Batterien weder