LUFTQUELLE, ANSCHLÜSSE UND DRUCK
LUFTQUELLE
Zugeführte Luft
Stellen Sie die Luftquelle in einer Umgebung mit sauberer Luft auf; verwenden Sie stets einen Filter
am Einlass Ihrer Luftquelle. Vergewissern Sie sich, dass in der Nähe des Lufteinlasses der Luftquelle
keine Fahrzeuge, Gabelstapler und andere Maschinen betrieben werden, da dies die Zuführung von
Kohlenmonoxid in Ihre Luftversorgung bewirkt. Verwenden Sie stets geeignete Nachkühler/Trockner mit
Filtern und Kohlenmonoxidalarmen, um jederzeit eine saubere Atemluftversorgung zu gewährleisten.
Ein Radex
Airline Filter (04-900) und ein GX4
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regelmäßig beprobt werden, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen gem. EN12021 (AS/NZS
1715) entspricht.
LUFTQUALITÄT
Dieses Beatmungsgerät muss jederzeit mit sauberer Atemluft versorgt werden. Die Atemluft muss mindestens
die Anforderungen für EN 12021 und AS/NZS 1715 erfüllen. Das RPB
Schadstoffe. Es muss ständig eine Kohlenmonoxidüberwachung erfolgen.
Schließen Sie den Luftversorgungsschlauch des Beatmungsgerätes nicht an Stickstoff, giftige Gase, inerte
Gase oder andere nicht-einatembare, nicht EN12021 (AS/NZS 1715) Luftquellen an. Überprüfen Sie vor
der Verwendung des Beatmungsgerätes die Luftquelle. Dieses Gerät ist nicht für die Nutzung mit mobilen
Luftversorgungssystemen, wie z.B. Zylinder ausgelegt. Wird der Versorgungsschlauch an eine nicht atembare
Luftquelle angeschlossen, führt dies zu schweren Verletzungen oder Tod.
ATEMLUFTVERSORGUNGSSCHLÄUCHE UND VERBINDUNGEN
Zwischen der Verbindungsstelle und der Atemluftverbindung des Beatmungsgerätes am Gürtel
des Trägers müssen RPB
Schlauchstücke müssen innerhalb der zugelassenen Länge und die Anzahl der Stücke muss innerhalb der
in der Atemluftdrucktabelle auf Seite 21 angegebenen Anzahl liegen.
ATEMLUFTDRUCK
Der Luftdruck muss an der Verbindungsstelle fortlaufend überwacht werden. Der Luftdruck muss von
einem zuverlässigen Manometer abgelesen werden während Luft durch das Beatmungsgerät strömt.
PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
Ihre spezifischen Pflichten können je nach Standort und Branche variieren, aber im Allgemeinen erwartet RPB
dass Arbeitgeber:
Alle geltenden Normen und Vorschriften für Ihren Standort, Branche und Tätigkeit erfüllen. Abhängig
von Ihrem Standort und Branche können eine Reihe von Normen und Vorschriften für Ihre Auswahl und
Verwendung von Beatmungsgeräten und sonstiger persönlicher Schutzausrüstung gelten. Dazu können
solche Dinge wie Bundes-, Kommunal- oder Militärnormen und -vorschriften sowie Konsensnormen
gehören, wie z.B. EN und AN/NZS. Es gibt auch für bestimmte Schadstoffe spezifische Bestimmungen,
wie z.B. Kieselsäure (siehe rpbsafety.com/important-safety-information/ für weitere Informationen), Asbest,
organische Krankheitserreger, usw. Seien Sie sich darüber im Klaren, welche Anforderungen für Ihren
Standort und Branche gelten.
Angemessene Sicherheitsprogramme eingeführt haben.
Führen Sie ein und befolgen Sie:
Ein Arbeitsplatz-Sicherheitsprogramm.
Ein schriftliches Atemschutz-Programm in Übereinstimmung mit geltenden Normen und
Vorschriften.
Im Einklang mit dem zuvor Dargestellten:
Führen Sie für jede Tätigkeit eine Gefahrenanalyse durch und wählen Sie eine angemessene
Ausrüstung aus. Eine Gefahrenanalyse sollte von einer qualifizierten Person durchgeführt werden.
Wie jeweils anwendbar, sollten Kontrollen eingeführt sein und eine qualifizierte Person sollte
festlegen, welche Art von Atem-, Gesichts- und Augen-, Kopf- und Gehörschutz für die beabsichtigten
Luftversorgungsschläuche und Anschlussstücke verwendet werden. Die
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Gas Monitor (08-400) werden empfohlen. Die Luft sollte
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NOVA 2000
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reinigt Luft nicht oder filtert
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