ALP305
Entsorgungshinweise
Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäss Europäischer Richtlinie 2002/96/
EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und Umsetzung in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Hinweis!
Über Entsorgungsmöglichkeiten beim
Fachhändler informieren!
CE-Konformität
Wir erklären in alleiniger Verantwortung,
dass dieses Produkt mit folgenden Normen
oder normativen Dokumenten
übereinstimmt:
EN 50082-1, EN 55022 gemäß den
Bestimmungen der Richtlinie
89/336/EWG.
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Rühle
FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH
Bahnhofstraße 15
D-71711 Steinheim/Murr
Severin
Garantie
Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt
FLEX 2 Jahre Hersteller-Garantie,
beginnend mit dem Verkaufsdatum der
Maschine an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel,
die auf Material- und/oder Herstellungsfehler
sowie auf die Nichterfüllung zugesicherter
Eigenschaften zurückzuführen sind. Bei
Geltendmachung eines Garantieanspruchs
ist der Original-Verkaufsbeleg mit
Verkaufsdatum beizufügen.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich
von FLEX autorisierten Werkstätten oder
Service-Stationen durchgeführt werden.
Ein Garantieanspruch besteht nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind
insbesondere betriebsbedingter Verschleiß,
unsachgemäße Anwendung, teilweise oder
komplett demontierte Maschinen sowie
Schäden durch Überlastung der Maschine,
Verwendung von nicht zugelassenen,
defekten oder falsch angewendeten
Einsatzwerkzeugen. Schäden, die durch die
Maschine am Einsatzwerkzeug bzw.
Werkstück verursacht werden,
Gewaltanwendung, Folgeschäden, die auf
unsachgemäße oder ungenügende Wartung
seitens des Kunden oder Dritter
zurückzuführen sind, Beschädigungen durch
Fremdeinwirkung oder von Fremdkörpern,
z. B. Sand oder Steine sowie Schäden durch
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
z. B. Anschluß an eine falsche
Netzspannung oder Stromart.
Garantieansprüche für Einsatzwerkzeuge
bzw. Zubehörteile können nur dann geltend
gemacht werden, wenn sie mit Maschinen
verwendet werden, bei denen eine solche
Verwendung vorgesehen oder zugelassen
ist.
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