DE
Entsorgung
Nutzungsdauer und Produktveralterung
WARNUNG! Absturzsicherungen sind nur zum Abfangen eines einzigen
Sturzes konzipiert! Durch einen Absturz wird die dabei zum Einsatz
gekommene Absturzsicherung unbrauchbar und muss anschließend als solche
gekennzeichnet und umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.
Hinweis: Der Tag, an dem der Artikel zum ersten Mal aus seiner
Originalverpackung genommen wird, entspricht dem „Datum der ersten
Verwendung" und muss auf dem Wartungsnachweis (am Ende dieser
Gebrauchsanweisung) vermerkt werden. Die angegebene Nutzungsdauer der
Absturzsicherung beginnt mit diesem Zeitpunkt.
• Durch das Eindringen von Schmutz und Ablagerungen, chemische
Verunreinigung, Beschädigungen an Rändern und Oberflächen, Schäden
durch UV-Einstrahlung und natürliche Abnutzung unterliegen alle aus
Kunstfaser (Gurtbänder und/oder Seile) hergestellten Auffang-, Rückhalte-
und Arbeitsplatzpositionierungssysteme der Veralterungserklärung des
Herstellers, zu welcher der Hersteller nach BS EN 365:2004 verpflichtet ist.
• Diese Ausrüstungsgegenstände haben eine maximale Nutzungsdauer von
fünf Jahren ab dem aufgezeichneten Erstgebrauchsdatum, sofern der Artikel
sachgemäß gelagert, instand gehalten und regelmäßigen Überprüfungen
durch einen Sachverständigen unterzogen wird.
• Neue Ausrüstungsgegenstände können bis zu fünf Jahre ab dem auf dem
Artikel angegebenen Herstellungsdatum gelagert werden und verfügen
dennoch über die maximal fünfjährige Nutzungsdauer – vorausgesetzt,
die Ausrüstung wurde nicht aus der Originalverpackung des Herstellers
genommen.
Hinweis: Andere Gründe, die zu einer Einstufung des Artikels als obsolet
beitragen, umfassen u.a. Änderungen der geltenden Normen, Bestimmungen
und Gesetze, technische Neuerungen oder Inkompatibilität mit anderen
Komponenten der Absturzsicherung.
WARNUNG! Absturzsicherungen sind der Benutzung zu entziehen, wenn:
• sie einen Sturz abgefangen haben
• sie Beschädigungen aufweisen
• keine Kennzeichnung erkennbar ist (d.h. Markierungen unlesbar sind oder
beschädigt/entfernt wurden)
• sie ihre zulässige Nutzungsdauer überschritten haben
• sie über keinen lückenlosen Wartungsnachweis verfügen
• Zweifel bezüglich ihrer Unversehrtheit bestehen
20