GEFAHR! Brandgefahr
• Die Mikrowelle ist nicht dazu bestimmt, mit einer externen
Zeitschaltuhr oder einem separaten Fernwirksystem betrieben zu
werden. Lassen Sie die eingeschaltete Mikrowelle nicht
unbeaufsichtigt. Brandgefahr!
• Betreiben Sie die Mikrowelle nicht in der Nähe von Geräten, die
selbst Hitze abgeben, z. B. Backofen, Kochfeld.
• Die Mikrowelle darf nur freistehend verwendet werden.
• Die Mikrowelle darf nicht in einen Schrank eingebaut werden.
• Die minimale Aufstellhöhe beträgt 85cm.
• Halten Sie bei der Wahl des Standortes einen Mindestabstand
zu angrenzenden Wänden ein. Beachten Sie das Kapitel
„Aufstellort wählen".
• Lassen Sie die Mikrowelle niemals unbeaufsichtigt, wenn Sie
Lebensmittel in Plastik- oder Papierverpackungen erhitzen.
Brandgefahr!
• In der Nähe der Mikrowelle bzw. der Lüftungsöffnungen darf sich
kein brennbares Material befinden. Lüftungsöffnungen dürfen
nicht abgedeckt werden. Brandgefahr!
• Entfernen Sie metallische Verpackungsteile von Lebensmitteln, die
erhitzt werden sollen. Brandgefahr!
• Benutzen Sie zur Herstellung von Popcorn nur Popcorntüten, die
mikrowellengeeignet sind. Brandgefahr!
• Das Mikrowellenkochgerät ist für die Erwärmung von Speisen
und Getränken bestimmt. Trocknen von Speisen oder Kleidung
und Erwärmung von Heizkissen, Hausschuhen, Schwämmen,
SilverCrest SMW 800 E2
Deutsch - 137