max.
130
km/h
STRADA EVO
D
Allgemeine Gebrauchs- und Warnhinweise:
1. Die in dieser Benutzerinformation aufgeführten Arbeitsschritte, Maßangaben und
Sicherheitshinweise für die Montage, Handhabung und Nutzung des Heckträgersy-
stems müssen unbedingt eingehalten werden. Bereits geringste Abweichungen kön-
nen zu fehlerhaftem Aufbau bzw. fehlerhafter Benutzung führen.
2. Das Heckträgersystem ist so konstruiert, daß bei sachgemäßer Montage, Handha-
bung und Nutzung keine Schäden am Fahrzeug auftreten können. Für Schäden, die
durch Nichtbeachtung des vorgegebenen Montageablaufs oder der Sicherheitshin-
weise und Maßangaben oder bei zweckentfremdender Nutzung des Heckträgersy-
stems entstehen, übernimmt der Hersteller ausdrücklich keine Haftung. Außerdem
erlischt bei unsachgemäßer, von der Benutzerinformation abweichender Montage,
Handhabung oder Nutzung jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller.
3. Das Fahrverhalten des Fahrzeuges ändert sich bei montiertem und beladenem
Heckträgersystem. Dies gilt insbesondere für die Seitenwindempfindlichkeit, das
Kurven- und Bremsverhalten. Zusätzlich sollte dem durch das Trägersystem
/Zubehör und Ladung verursachte, veränderte Fahr- und Bremsverhalten durch
angepaßte Geschwindigkeit (Richtgeschwindigkeit max. 130 km/h) Rechnung
getragen werden.
4. Die Ladung darf nicht nicht mehr als 40 cm über den äußeren Rand der Lichtaus-
trittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten des Heckträgersystems hinaus-
ragen. Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen (Verletzungsgefahr). Verant-
wortlich für das Heckträgersystem/Ladung bzw. die Einhaltung der entsprechenden
Vorschriften ist der Fahrzeugführer.
5. Zulässige Stützlast nicht überschreiten - siehe Bedienungsanleitung des Fahrzeug-
herstellers bzw. Typenschild der Anhängerkupplung.
6. Durch die am Heck des Fahrzeuges angebrachte Ladung wird die vom Fahrzeug-
hersteller vorgegebene Achslastverteilung verändert. Diese Veränderung der Achs-
lastverteilung darf nicht zu einem Überschreiten der zulässigen Achslasten führen.
7. Überprüfen Sie vor jeder Fahrt, dass das Heckträgersystem vollständig in die senk-
rechte Stellung hochgeklappt ist und in dieser Position korrekt eingerastet und ver-
riegelt ist. Zur Sicherheit sind alle Befestigungspunkte vor jeder Fahrt auf Beschädi-
gungen, festen Halt und ordnungsgemäßen Sitz zu prüfen und ggf. nachzuziehen
(schadhafte Gurte sofort ersetzen). Nach kurzer Fahrtstrecke anhalten und Befesti-
gungspunkte auf einwandfreien Sitz kontrollieren. Diese Kontrollen sind in regel-
mäßigen Abständen unabhängig von der Beschaffenheit der Fahrbahn vom Fahr-
zeugführer zu wiederholen.
8. Aus Gründen der Sicherheit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und zur Ver-
meidung unnötigen Energieverbrauchs ist bei Nichtbenutzung das Heckträgersy-
stem vom Fahrzeug abzunehmen. Dies gilt auch bei der Benutzung einer Waschan-
lage.
9. Beim Abkippen des Heckträgersystems ist die Freigängigkeit zum Fahrzeug zu
überprüfen. Der Hersteller haftet nicht für Fahrzeugbeschädigungen (Lackschäden),
die durch unachtsame Benutzung entstehen.
10. Bei Benutzung des Heckträgersystems im Bereich der deutschen StVZO sind
besondere Hinweise zu beachten. Das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeuges
muss am Heckträgersystem wiederholt werden. Das Wiederholungskennzeichen
benötigt keinen TÜV- bzw. Zulassungsstempel.
Der Fahrradheckträger verfügt über eine europäische Betriebserlaubnis (EGBE) mit
der Nummer: e4*79/488*2007/15*0119*00 .
Sie können diesen Heckträger ohne weitere TÜV-Überprüfung an Ihrem Fahrzeug
montieren, wenn die Auflagen bzw. Hinweise der EGBE (insbesondere zur Stützlast,
siehe Titelseite dieser Anleitung) erfüllt bzw. beachtet sind.
Beachten Sie unbedingt auch die entsprechenden Auflagen zur dritten Bremsleuch-
te: "Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung nach dem 01.10.1998
erteilt wurde, dürfen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung die dritte Bremsleuchte
des Fahrzeuges nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte muss rechts und links -
ausgehend von der Fahrzeuglängsachse - in einem Horizontalwinkel von 10 Grad,
nach oben - ausgehend von der Leuchtenoberkante - in einem Vertikalwinkel von 10
Grad und nach unten - ausgehend von der Leuchtenunterkante -in einem Vertikal-
winkel von 5 Grad sichtbar sein. Kann auch nur eine dieser Sichtbedingungen nicht
eingehalten werden, ist die dritte Bremsleuchte zu wiederholen". Die dritte Brems-
leuchte kann unter der Art.-Nr.: 022 503 bezogen werden.
Bei Benutzung des Heckträgersystems in anderen Ländern sind die dort geltenden
länderspezifischen Vorschriften zu beachten.
11. Sperrige Ladung (z.B. Fahrräder) nicht in Planen einpacken. Leicht verlierbare Teile
der Ladung (z.B. Luftpumpe, Akku) und sperriges Zubehör (z.B. Kindersitz, Seitenta-
schen) vor Fahrtantritt demontieren.
12. Regelmäßige Reinigung bzw. Pflege von Trägersystem/Zubehör (min. 2x pro Jahr)
wird empfohlen.
Garantie/Gewährleistung
1. Für die Original-Trägersysteme übernimmt der Hersteller die Gewährleistung nach
aktueller gesetzlicher Regelung, soweit es sich um fertigungs- oder konstruktions-
technische Mängel handelt. Das beanstandete Teil muß dem Hersteller zwecks Prü-
fung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und wird bei berechtigter Reklamation
ersetzt. Bei Reklamationen ist eine Kopie der Benutzerinformation sowie des Kauf-
belegs mit einzusenden.
2. Änderungen bezüglich Konstruktion, Ausstattung, Farbe sowie Irrtum bleiben vorbe-
halten. Abbildungen unverbindlich.
GB
General instructions and warnings:
1.It is essential that the instructions, measurements and safety precautions detailed in
this user information for the assembly, operation and use of rear-mounted carriers
are strictly observed. Even the slightest deviations can result in the carrier being
incorrect assembled or used wrongly.
2.The rear-mounted carrier is designed so as not to cause any damage to the vehicle,
provided that it is assembled, operated and used properly. The manufacturer accepts
absolutely no liability for damage arising from non-observance of the specified
assembly sequence, safety precautions and measurements or if the rear-mounted
carrier is used inappropriately. Any incorrect assembly, operation or use deviating
from the user information will also invalidate the manufacturer's guarantee.
3.Vehicle handling alters when the rear carrier is mounted and carrying a load, in parti-
cular with regard to crosswind sensitivity, bends and braking behaviour. In addition,
the change in vehicle handling and braking behaviour as a result of the carrying
system/accessories and load should be allowed for by driving at an appropriate
speed (max. 130 kph).
4.The load should not project more than 40 cm beyond the outer edge of the effective
reflex surface of the side lamps or tail lamps of the rear-mounted carrier. No objects
should project at the sides (risk of injury). The vehicle driver is responsible for the
rear-mounted carrier/load and observance of the relevant regulations.
5.Permissible load must not be exceeded – see vehicle manufacturer's instruction
manual or towbar rating plate.
6.Any rear-mounted load will alter the axle load distribution specified by the vehicle
manufacturer. This alteration in axle load distribution should not result in permissible
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