Montageort und Projektierung
2.2
Anordnung von Rauchwarnmeldern in Fluren
In Räumen und Fluren mit einer
Breite von < 1 m ist der Rauchwarn-
melder mittig an der Decke zwi-
schen den Wänden zu montieren.
In Fluren und Gängen mit einer
max. Breite von 3 m darf der
max. 7,5 m
max. 3 m
max. 7,5 m
Landesspezifische Vorschriften bzw. Richtlinien berücksichtigen.
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Abstand zwischen zwei Rauchwarn-
meldern max. 15 m betragen. Der
Abstand zur Stirnseite eines Flures
darf nicht mehr als 7,5 m betragen.
max. 15 m
max. 3 m
max. 7,5 m
max. 15 m
DE
max. 3 m