Garantiebescheinigung
Werter Kunde,
wir bedanken uns dafür, daß Sie sich für ein A.E.B.-Produkt entschieden haben.
A.E.B. unterzieht alle ihre Produkte strengen Qualitätskontrollen. Sollte das
Produkt dennoch Betriebsstörungen aufweisen, empfehlen wir Ihnen, sich für
die erforderlichen Kontrollen oder Eingriffe sofort an den Installateur zu wenden.
- Allgemeine Garantienormen
A.E.B. garantiert den einwandfreien Betrieb dieses Produktes und daß es frei
ist von Mängeln und Konstruktionsfehlern. Sollte sich das Produkt während der
Garantielaufzeit als mangelhaft erweisen, ist A.E.B. für die Reparaturarbeiten
und Ersatzleistungen zuständig, wobei A.E.B. solche Leistungen vorzugsweise
durch den Erstinstallateur oder aber durch eine gemeinsam bestimmte Person
durchführen lassen wird. Für fehlerhafte Teile wird frei A.E.B.-Werk Ersatz
geleistet und die Transportkosten sind vom Empfänger zu tragen. Für Zubehöre
oder Bestandteile, die nicht von A.E.B. erzeugt worden sind, gelten ausschließlich
die von den Dritterzeugern anerkannten Garantieleistungen. Die vorliegende
Garantie ist die einzige durch A.E.B. geleistete Garantie und jegliche weitere
bleibt somit ausgeschlossen. A.E.B. übernimmt mit Ausnahme von Fällen des
Vorsatzes oder schweren Verschuldens keine Haftung für jegliche
Personenverletzungen oder Sachschäden, die auf Betriebsstörungen des
Produktes zurückzuführen sind. Diese Garantie ist nur gültig, wenn die Zahlungen
ordnungsgemäß geleistet wurden.
- Bedingungen
Die Garantie gilt über eine Laufzeit von 12 Monaten ab Installationsdatum
und wird lediglich bei Vorlage dieser Bescheinigung anerkannt, die mit dem
Stempel des Installateurs, dem Installationsdatum, der Kennummer des Produkts
und der Angabe des Fahrzeuges, auf dem das Produkt installiert war, versehen
sein muß. Der Bescheinigung muß außerdem die vom Installateur ausgestellte
Rechnung bzw. Quittung mit Angabe der installierten Produkt-Kennummern
beigelegt sein. Sollten diese Angaben fehlen, leistet A.E.B. auf jeden Fall eine
Garantie von 18 Monaten ab dem mit unauslöschbarer Tinte auf das Produkt
geprägten Datum. A.E.B. kann die Anerkennung der Garantie verweigern, wenn
diese Angaben unvollständig sind oder nach dem Kauf abgeändert wurden. Die
Garantie ist nur dann gültig, wenn das Produkt am Kauftag einen guten
Erhaltungszustand aufweist und wenn die von A.E.B. beigestellte Verpackung
und Verschachtelung, die als einzige den Ursprung und einem angemessenen
Schutz beweisen, unversehrt erhalten sind.
- Garantieausschließung
Nicht von dieser Garantie gedeckt sind:
a) periodische Kontrollen, Wartungen, Reparaturen oder Teileaustauschungen
aufgrund normalen Verschleißes;
b) Betriebsstörungen wegen Nachläßigkeit, schlechter Installation,
unzweckmäßigem oder nicht mit den vorschriftsmäßigen technischen
Anleitungen übereinstimmendem Gebrauch und im allgemeinen alle
Betriebsstörungen, die nicht auf Mängel und Konstruktionsfehler des Produktes
und somit auf die Verantwortung von A.E.B. zurückzuführen sind;
c) Produkte, die ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung durch A.E.B.
von irgend einer Person geändert, repariert, ersetzt und montiert worden sind
oder
in
irgend
einer
Weise
einen
Mißgriff
erlitten
haben;
d) Unfälle, die durch höhere Gewalt oder andere Ursachen (z.B. Wasser, Feuer,
Blitz, Sturm, usw.) verursacht wurden, die nicht auf den Willen der A.E.B.
zurückführbar sind.
IS446 Rev.010697 - 0
Deutsch