ZU IHRER EIGENEN
SICHERHEIT
Bevor Sie die Kehrsaug-
maschine in Betrieb
nehmen, lesen Sie
unbedingt die beiliegen-
de Betriebsanleitung
durch und bewahren Sie
diese griffbereit auf.
Es ist unerläßlich, sich vor
Betriebsbeginn mit allen
Einrichtungen und
Bedienungselementen
sowie mit deren Funktion
vertraut zu machen.
Die Kehrsaugmaschine
darf nur von geeigneten
Personen benutzt
werden, die in der
Bedienung ausgebildet
sind, dem Unternehmer
oder dessen Beauftrag-
ten ihre Fähigkeiten zum
Bedienen nachgewiesen
haben und von ihm
ausdrücklich mit der
Bedienung beauftragt
sind.
2
ALLGEMEINES
Das Betreiben der
Kehrsaugmaschine
unterliegt den geltenden
nationalen Bestimmun-
gen.
Die einschlägigen
Unfallverhütungs-
Vorschriften sowie die
sonstigen allgemein
anerkannten sicherheits-
technischen, arbeitsmedi-
zinischen und straßenver-
kehrsrechtlichen Regeln
sind einzuhalten.
Eigenmächtige Verände-
rungen an der Maschine
schließen eine Haftung
des Herstellers für daraus
resultierende Schäden
aus.
Es dürfen nur die vom
Unternehmer oder
dessen Beauftragten für
den Einsatz der Kehr-
saugmaschine freigege-
benen Flächen befahren
werden.
Die Maschine niemals
unbeaufsichtigt lassen,
solange der Motor in
Betrieb ist.
Die Bedienungsperson
darf die Maschine erst
verlassen, wenn der
Motor stillgesetzt, der
Schaltschlüssel abgezo-
gen und die Feststell-
bremse eingelegt ist.
Um ein unbefugtes
Benutzen der Maschine
zu verhindern, ist der
Schaltschlüssel abzuzie-
hen.
Beim Transport der
Maschine ist der Motor
stillzusetzen.
Die Bedienungsperson
hat die Maschine bestim-
mungsgemäß zu verwen-
den. Sie hat bei ihrer
Fahrweise die örtlichen
Gegebenheiten zu
berücksichtigen und
beim Arbeiten mit der
Maschine auf Dritte,
insbesondere auf Kinder,
zu achten.
Der Aufenthalt im
Gefahrenbereich ist
verboten.
Die an der Maschine
angebrachten Warn- und
Hinweisschilder geben
wichtige Informationen
für den gefahrlosen
Betrieb.
Die Maschine nur mit
geschlossener Haube
betreiben.
Die Maschine mit den
Arbeitseinrichtungen ist
vor ihrer Benutzung auf
ordnungsgemäßen