30. Das gesamte Kältemittel muss auf sichere Weise zurückgewonnen werden.
Nehmen Sie außerdem eine Probe des Öls und des Kältemittels, für den
Fall, dass eine Analyse erforderlich ist, bevor Sie das zurückgewonnene
Kältemittel wiederverwenden. Bevor Sie den Vorgang durchführen, schalten
Sie das System elektrisch ab und stellen Sie sicher, dass:
• mechanische Handhabungs-Einrichtungen für kältemittelhaltige Flaschen
vorhanden sind;
• die gesamte persönliche Schutzausrüstung ordnungsgemäß verwendet wird;
• der Rückgewinnungs-Vorgang stets von einem Fachmann überwacht wird;
• die Geräte und Rückgewinnungs-Flaschen dem Standard entsprechen.
Entleeren Sie das System, und wenn dies nicht möglich ist, sorgen Sie für einen
Auffangbehälter, damit das Kühlmittel abgeleitet werden kann. Stellen Sie vor
Beginn der Bergung sicher, dass der Zylinder auf der Waage steht, und starten
Sie das Bergungsgerät, indem Sie es gemäß den Anweisungen bedienen.
31. Überfüllen Sie die Zylinder NICHT (die Flüssigkeit darf 80 % des Volumens
nicht überschreiten).
Achten Sie darauf, dass der maximale Betriebsdruck des Zylinders NICHT,
auch nicht vorübergehend, überschritten wird.
Wenn der Vorgang wie oben beschrieben abgeschlossen ist, stellen Sie
sicher, dass die Geräte und Zylinder entfernt werden. Prüfen Sie vor dem
Einschalten des Geräts, ob alle Absperrventile geschlossen sind.
32. Das zurückgewonnene Kältemittel darf nicht in ein anderes Kältesystem
gefüllt werden, bevor es nicht gereinigt und überprüft wurde.
0.5 - SPEZIELLE ANFORDERUNGEN AN DAS GAS R32
Die Tabellen beziehen sich auf Geräte mit 8-10 kW. Für Geräte mit 4-6 kW
ist eine maximale Leitungslänge von 29 m zulässig, eine Bewertung des
Mindestbereichs ist nicht erforderlich.
• Die Leitungen müssen vor physischen Schäden geschützt werden. Die
Leitungen müssen so kurz wie möglich gehalten werden.
• Beträgt die Gesamtmenge an Kältemittel im System <1,842 kg (und die
Länge der Leitungen folglich ≤ 20 m für Einheiten von 8/10 kW) gibt es keine
Anforderungen bezüglich der Bewertung der Mindestfläche.
Beträgt die Menge an Kältemittel mehr als 1,842 kg (und die Länge der Leitungen
folglich ≥ 20 m für Einheiten von 8/10 kW) müssen die Anforderungen an die
Mindestfläche nach folgendem Ablaufdiagramm überprüft werden.
X- Innengerät
A- Raum, in dem das Innengerät
installiert
Bewertung der Mindestfläche
durchzuführen ist)
B- An A angrenzender Raum
DE - 12
ist
(in
dem
die
A
X
≥1,5m
B
≥ANV
min
≥ANV
min