Entfernung abgenutzter Haushaltsgeräte
Die europäische Richtlinie 2002/96/EC über die Abfälle elektrischer und elektronischer
Geräte verlangt, dass abgenutzte Haushaltsgeräte nicht in den normalen städtischen
Abfall geworfen werden. Abgenutzte Geräte müssen getrennt gesammelt werden, um
die Wiederverwertungs- und Wiederaufbereitungsrate der Stoffe, aus denen sie
bestehen, zu optimieren, und die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und
die Umwelt zu verringern.
Das Symbol des „versperrten Abfalleimers" ist auf allen Produkten angebracht, um die
Verpflichtung zur getrennten Sammlung in Erinnerung zu bringen.
Verbraucher müssen sich bezüglich der Schritte, die zur Entfernung ihres Gerätes zu
befolgen sind, an die örtlichen Behörden oder ihren Händler wenden.
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Ventilatietoren
PUR LINE
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