Unterirdische Anschlussleitungen sind in einer Rohrdurchführung aus Isoliermaterial zu
verlegen. Alternativ können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Die
Anschlussleitungen sind vor Beschädigungen durch in den Boden einsinkende Tierhufe
oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-, Telekommunikations- oder
Datenkabeln im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen nicht oberhalb von
Freileitungen oder überirdischen Telekommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Kreuzung
unumgänglich, hat sie unterhalb der Stromleitung und in einem möglichst rechten
Winkel zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer
Freileitung installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein, als die unten
angegebenen Werte.
Mindestabstände von elektrischen Weidezäunen zu Stromleitungen
Stromleitungsspannung
<1.000 V
>1.000 V bis <33.000 V
>33.000 V
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer
Freileitung installiert, darf ihre Höhe über dem Boden nicht mehr als 3 m betragen.
Diese Höhe gilt beiderseits der Orthogonalprojektion der äußersten Stromleitungen auf
den Boden in einem Abstand von:
2 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von bis zu 1.000 V.
•
15 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung von über 1.000 V.
•
Für Elektrozäune zur Abschreckung von Vögeln, zur Einzäunung von Haustieren oder
zur Gewöhnung von Tieren (z. B. Kühen) an Elektrozäune reicht ein Weidezaungerät
mit geringer Leistung, um ein zufriedenstellendes und sicheres Ergebnis zu erzielen.
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Abstand
3 m
4 m
8 m