Camp Safety 284 Manual De Uso página 19

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KENNZEICHNUNG DER VORRICHTUNG
Bestellnummer
Nummer, Jahr und Klasse
der europäischen Norm
GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH DER PERSÖNLICHEN SCHUTZ- UND RETTUNGSAUSRÜSTUNG
Die persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung dürfen nur solche Personen anwenden, die im Bereich ihrer Benutzung geschult wurden.
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Die Anwendung der persönlichen Schutz- und Rettungsausrüstung durch Personen, deren Gesundheitszustand die Sicherheit während des täglichen Gebrauchs oder bei dem
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Noteinsatz beeinflussen könnte, ist untersagt.
Es ist ein Plan des Noteinsatzes zu erstellen, der je nach dem Bedarf anwendbar wird.
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Die Ausführung irgendwelcher Änderungen im Bereich der Vorrichtung, ohne dass man vorher dabei eine schriftliche Zustimmung des Herstellers einholt, ist nicht gestattet.
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Jegliche Reparaturen der Vorrichtung dürfen ausschließlich durch den Hersteller der Vorrichtung oder durch einen von ihm dafür bevollmächtigten Vertreter ausgeführt werden.
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Die persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung darf nicht bestimmungsgemäß angewandt werden.
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Die persönliche Schutzausrüstung ist persönliche Ausrüstung und soll durch nur eine Person angewandt werden.
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Vor jeweiligem Gebrauch ist zu überprüfen, ob sämtliche Bestandteile der das gegen Absturz sichernden System bildenden Ausrüstung sachgerecht zusammenwirken. Zyklisch sind
!
Anschlüsse und Anpassung der Bestandteile der Ausrüstung zu überprüfen, um ihr zufälliges Trennen oder Lösen zu vermeiden..
Es ist untersagt, Sets der Schutz- und Rettungsausrüstung, bei der die Funktion eines jeweiligen Bestandteiles der Ausrüstung durch die Funktion eines anderen Bestandteils
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beeinträchtigt ist, zu verwenden.
Vor jeweiligem Gebrauch der persönlichen Schutz- und Rettungsausrüstung ist ihre gründliche Kontrolle vorzunehmen, um ihren Zustand und ihre Funktion zu überprüfen.
!
Während der Kontrolle sind sämtliche Bestandteile der Ausrüstung zu überprüfen, wobei man seine Aufmerksamkeit vor allem auf irgendwelche Beschädigungen, übermäßige
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Abnutzung, Korrosion, Durchscheuern, Schnitte und nicht sachgerechte Funktion konzentrieren sollte. Es ist insbesondere auf Folgendes in einzelnen Vorrichtungen zu achten:
- in Sicherheitsgeschirren und Gurten für Bestimmung der Arbeitsposition auf Klammern, Einstellelemente, Anzapfpunkte (Anzapfklammern), Bänder, Nähte, Schlaufen;
- in Sicherheitsstoßdämpfern auf Anzapfschleifen, Band, Nähte, Gehäuse, Verbindungsteile;
- in Leinen und Textilführungen auf Seil, Schlingen, Kauschen, Verbindungsteile, Einstellelemente, Langsplisse;
- in Leinen und Stahlführungen auf Seil, Drähte, Klemmen, Schlingen, Kauschen, Verbindungsteile, Einstellelemente;
- in selbsthemmenden Vorrichtungen mit einer Leine oder mit einem Band, sachgerechte Funktion des Haspels und des Sperrsystems, Gehäuse, Stoßdämpfer, Verbindungsteile;
- in selbstklemmenden Vorrichtungen auf Gehäuse der Vorrichtung, sachgerechtes Verstellen auf der Führung, Funktion des Sperrsystems, Rollen, Schrauben und Nieten,
Verbindungsteile, Sicherheitsstoßdämpfer;
- in Verbindungsteilen (Schnappverschlüssen) auf Tragkörper, Nieten, Hauptklinke, Funktion des Sperrsystems.
Mindestens einmal pro Jahr, jeweils nach 12 Monaten der Anwendung ist die persönliche Schutzausrüstung außer Betrieb zu setzen und einer gründlichen zyklischen Prüfung zu
!
unterziehen. Die zyklische Prüfung darf nur eine im Werk für zyklische Kontrollen der Schutzausrüstung verantwortliche und in diesem Bereich geschulte Person vornehmen. Die
zyklischen Kontrollen können auch durch den Hersteller der Vorrichtung oder durch eine vom Hersteller bevollmächtige Person oder Firma vorgenommen werden. Es ist gründlich
sämtliche Bestandteile der Ausrüstung zu überprüfen, wobei insbesondere irgendwelche Beschädigungen, übermäßige Abnutzung, Korrosion, Durchscheuern, Schnitte und nicht
sachgerechte Funktion (siehe den vorherigen Punkt) zu beachten sind.
In einigen Fällen, wenn die Schutzausrüstung komplizierten und komplexen Aufbau aufweist, wie z.B. selbsthemmende Vorrichtungen, können die zyklischen Prüfungen ausschließlich
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durch den Hersteller der Vorrichtung oder durch einen von ihm dafür bevollmächtigen Vertreter vorgenommen werden. Nach der Durchführung einer zyklischen Prüfung wird ein Datum
der nächsten Prüfung bestimmt.
Regelmäßige zyklische Prüfungen sind Voraussetzung, wenn es sich um den Zustand der Ausrüstung und um Sicherheit des Anwenders, die von voller Zuverlässigkeit und
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Dauerhaftigkeit der Vorrichtung abhingt, handelt.
Sämtliche Angaben zu der persönlichen Schutzausrüstung (Bezeichnung, Seriennummer, Datum der Anschaffung und der Inbetriebnahme, Anwendername, Angaben zu Reparaturen
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und Prüfungen und zu Außerbetriebssetzung) müssen im Betriebsblatt einer jeweiligen Vorrichtung enthalten sein. Für die Eintragung auf dem Betriebsblatt ist die Arbeitsstätte, in der die
jeweilige Ausrüstung angewandt ist, verantwortlich. Das Blatt ist durch eine im Werk für die Schutzausrüstung verantwortliche Person auszufüllen. Die Anwendung einer persönlichen
Schutzausrüstung, die kein ausgefülltes Betriebsblatt aufweist, ist nicht gestattet.
Sollte die Ausrüstung außerhalb des Bereichs ihres Ursprungslandes verkauft werden, muss der Lieferant der Ausrüstung diese mit einer Gebrauchsanweisung, Wartungsaufweisung
!
und Angaben zu zyklischen Prüfungen und zu Reparaturen der Ausrüstung, die in der für das Land, in dem die Ausrüstung zur Anwendung vorgesehen ist geltenden Sprache zu
erstellen sind, versehen.
Während der Anwendung der Ausrüstung ist es nicht unerheblich, gefährliche Auswirkungen, die die Funktion der Ausrüstung und die Sicherheit des Anwenders beeinträchtigen sollen,
!
zu vermeiden, insbesondere:
- Klanke und Verstellen der Seile auf scharfen Rändern,
- Pendelabsturz,
- Kontakt der Bestandteile der Ausrüstung mit scharfen Rändern,
- Einfluss der extremen Temperaturen,
- irgendwelche Beschädigungen, wie Schnitte, Durchscheuern, Risse,
- Einfluss der Chemikalien und ätzenden Substanzen sowie Einfluss der Korrosion,
- Abnutzung und Beschädigung der Ausrüstung unter dem Einfluss der klimatischen Faktoren und UV-Strahlung,
- Stromleitfähigkeit.
Die persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung ist in der Umgebungstemperatur von -30C bis zu +50C anzuwenden.
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Die persönliche Schutzausrüstung muss sofort außer Betrieb gesetzt werden, sobald irgendwelche Zweifel hinsichtlich des Zustands der Ausrüstung oder ihrer sachgerechten Funktion
!
auftreten. Die erneute Inbetriebnahme der Ausrüstung kann erst dann erfolgen, nachdem der Hersteller der Ausrüstung eine ausführliche Kontrolle der Ausrüstung durchführte und
schriftliche Zustimmung für erneute Anwendung der Ausrüstung ausdrückte.
Die persönliche Schutzausrüstung muss außer Betrieb gesetzt und einer Verschrottung unterzogen werden (dauerhaft zerstört werden) wenn sie zur Verhindern des Absturzes
!
angewandt wurde.
Nur ein der EN 361 entsprechendes Sicherheitsgeschirr ist einzige zulässige Ausrüstung, das zur Haltung des Körpers in individueller Schutzausrüstung, die gegen Absturz schützt,
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dient.
ein Punkt (eine Vorrichtung) der Verankerung der gegen Absturz sichernden Ausrüstung soll stabile Konstruktion aufweisen und solche Lage haben, die die Möglichkeit des Auftretens
!
eines Absturzes beschränkt und die Länge eines freien Falls minimiert. Der Verankerungspunkt der Ausrüstung soll sich oberhalb der Arbeitsposition des Anwenders befinden. Die
Gestalt und die Konstruktion des Verankerungspunktes der Ausrüstung müssen dauerhafte Verbindung der Ausrüstung sicherstellen und können kein zufälliges Trennen der Ausrüstung
verursachen. Es ist empfohlen, zertifizierte und gekennzeichnete Verankerungsunkte der Ausrüstung, die der EN 795 entsprechen, anzuwenden.
Obligatorisch ist der freie Raum unterhalb der Arbeitsposition, an der die persönliche Schutzausrüstung, die gegen Absturz schützt, zwecks der Vermeidung des Anstoßes gegen Objekte
!
oder gegen niedrigere Fläche bei der Verhinderung des Absturzes angewandt wird, zu überprüfen. Der Wert des erforderlichen freien Raumes unter der Arbeitsposition ist der
Gebrauchsanweisung der Schutzausrüstung, die zur Anwendung vorgesehen ist.
Die persönliche Schutzausrüstung muss in Verpackungen befördert werden, die diese gegen Beschädigung oder Durchnässen schützen, z.B. in Taschen, die aus einem imprägnierten
!
Gewebe angefertigt werden oder in Stahl- oder Plastikkoffern oder -kästen.
Die persönliche Schutzausrüstung ist so zu reinigen und zu desinfizieren, um das Material (den Rohstoff) aus dem die Vorrichtung besteht, nicht zu beschädigen. Für Textilmaterialien
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(Bänder, Leinen) sind Reinigungsmittel für zarte Textilien anzuwenden. Diese Materialien kann man mit der Hand reinigen oder in der Waschmaschine waschen. Sie sind gründlich zu
spülen. Die aus Kunststoffen angefertigten Materialien sind nur im Wasser waschen. Eine während der Reinigung oder während des Betriebs nass gemachte Ausrüstung ist gründlich
unter natürlichen Bedingungen zu trocknen, wobei sie von den Wärmequellen fernzuhalten ist. Die Metallteile und Metallbauelemente (Federn, Scharniere, Sperrhebel usw.) kann man
zyklisch leicht schmieren, um ihre Funktion zu verbessern.
Die persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung soll lose verpackt, in gut belüfteten, trockenen Räumen, gesichert gegen Licht, UV-Strahlung, Staub, schärfe Gegenstände, extreme
!
Temperaturen und ätzende Substanzen aufbewahrt werden.
RESCUE
LIFTING DEVICE
Ref. 284
Seriennummer der Vorrichtung
SERIAL NUMBER:
xxxxxx
Herstellungsmonat und -jahr
DATE OF MANUFACTURE:
xx / xxxx
EN 1496:2006 / B
maximale zulässige
Vorrichtungsart
Belastung der Vorrichtung
vor jeweiligem Gebrauch sich mit der
Gebrauchsanweisung vertraut zu machen
o
o
maximale Entfernung,
auf die ein Mitarbeiter
MAX.
hochgehoben werden kann
MAX. LIFTING
WORKING
DISTANCE:
LOAD:
140 kg
xx m
ONLY FOR
RESCUE
PURPOSES
Bezeichnung des Herstellers
oder Vertreibers der Vorrichtung

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