oder Garantiekarte bei. Die Reparatur oder Ersetzung im Rahmen des Gewährleistungs-
anspruchs erfolgt im von der örtlichen Suunto-Vertretung als angemessen erachteten Zeit-
raum, vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Teile auf Lager sind. Alle über den
Gewährleistungsanspruch hinausgehenden Reparaturen erfolgen auf Kosten des
Eigentümers. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Erstkäufer des Geräts und ist nicht
übertragbar.
Die Adresse Ihrer örtlichen Suunto-Suunto-Vertretung finden Sie unter www.suunto.com.
ENTSORGUNG DES GERÄTS
Nach Ablauf seiner Lebensdauer ist muss das Gerät vorschriftsmäßig als
Elektronikschrott entsorgt werden. Es darf nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Sie können das Gerät auch bei Ihrer örtlichen Suunto-Vertretung
abliefern.
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