2.2. Nicht zugelassene Reinigungsmittel
DE
∙ Die Benutzung von entzündbaren Flüssigkeiten ist verboten. Das Einschleppen von einem Flammpunkt < 60°C wie
z.B. Vergaserkraftstoff (Benzin) ist verboten.
2.3. Normen
∙ Beachten Sie unbedingt die Richtlinie für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsmitteln (u.a. die
DGUV-Information 209-088, ehem. BGR 180)! Das gleiche gilt für die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG), die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie das Merkblatt
M043 – Kaltreiniger (ehemals BGI 880).
3. FUNKTIONSWEISE
3.1. Beschreibung der Maschinenfunktion
∙
Eine selbstansaugende Pumpe fördert bei Betätigen der Ein- / Aus-Mechanik am Handgriff die Reinigungsflüssigkeit aus der Wanne
über einen Schlauch zum Reinigungspinsel (Hohlpinsel).
∙
Bei Entlastung der Ein- / Aus-Mechanik wird das Fließen der Reinigungsflüssigkeit sofort unterbrochen.
∙
Die Altware wird von IBS Scherer zurückgenommen und einer Wiederverwertung zugeführt, sofern das Vermischungsverbot ein-
gehalten wurde.
Das IBS-Teilereinigungsgerät Typ A besteht aus:
1
Fahrbügel
2
Pumpe selbstansaugend
3
Auflagerost
4
Pinselschlauch mit Reinigungspinsel
5
Ein- / Aus-Mechanik
6
Wanne
7
Lenkrollen mit Eurostop
8
Wippschalter
9
Netzstecker
6
IBS-BA_Typ_A-DE_CZ_PL_ES_EN_04.2020
1
2
3
9
8
7
4
5
6