11 - ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
1. MODALITÄTEN
Außer der gesetzlichen Garantie für verborgene Mängel, garantiert DEVILLE INDUSTRIES im Falle von
sichtbaren Mängeln oder Abweichungen des gelieferten Materials vom bestellten Material die Wahrung.
Ungeachtet der Bestimmungen gegenüber dem Spediteur, müssen die Reklamationen der sichtbaren Mängel, die
bei der Annahme des Materials entdeckt wurden schriftlich (per Einschreiben mit Empfangsbestätigung) innerhalb
von fünf Tagen nach der Feststellung der Mängel eingereicht werden. Der Käufer muss jeglichen Nachweis der
festgestellten Mängel oder Defekte liefern. Außerdem muss er DEVILLE INDUSTRIES die Möglichkeit lassen, die
Feststellung der Mängel oder Defekte selbst vorzunehmen und diese zu beseitigen. Desgleichen muss der Käufer
DEVILLE INDUSTRIES die nicht konformen Materialien zur Verfügung stellen, gemäß den Anweisungen von
DEVILLE INDUSTRIES. Alle Materialrücksendungen, egal aus welchen Gründen, dürfen nur nach formeller
vorheriger Zustimmung von DEVILLE INDUSTRIES erfolgen.
2. UMFANG
Abgesehen von Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen deckt die DEVILLE INDUSTRIES - Garantie den
kostenlosen Austausch oder die Reparatur des Materials oder des defekten Elements durch seinen Servicedienst
unter Ausschluss von Arbeits-, Anfahrts- und Transportkosten.
Haarrisse, die bei emaillierten Geräten auftreten, werden nicht als Fabrikationsfehler betrachtet. Sie sind die Folge
von Ausdehnungsdifferenzen Blech-Email oder Gusseisen-Email und ändern nichts an der Haftung. Die
gelieferten Ersatzteile haben eine Garantie von sechs Monaten ab Rechnungsdatum. Jede zusätzliche Garantie,
die mit einem Vertragspartner von DEVILLE INDUSTRIES getroffen wurde, verpflichtet DEVILLE INDUSTRIES zu
nichts. Die Vorlage des Garantiescheins, der mit dem Datumsstempel des Vertragspartners von DEVILLE
INDUSTRIES versehenen ist, wird bei in Anspruchnahme der Garantie verlangt.
Entweder muss dieser Garantieschein bei Antrag auf Reparation des unter Garantie stehenden Gerätes vorgelegt
werden oder ein abtrennbarer Abschnitt des Gebrauchscheins muss DEVILLE INDUSTRIES innerhalb der
bewilligten Frist zugesendet werden. Notfalls kann das Datum auf der von DEVILLE INDUSTRIES ausgestellten
Rechnung in Erwägung gezogen werden. Die Intervention während der Garantie führt nicht zu einer Verlängerung
der Garantie.
3. DAUER
Die vertraglich vereinbarte Garantiedauer von DEVILLE INDUSTRIES beträgt 2 Jahre (5 Jahre für den Heizkörper
des Kamins) und beginnt mit dem Kaufdatum des Gerätes. Jegliche Reklamationen müssen innerhalb der
bewilligten Frist und der oben erwähnten Modalitäten formuliert werden. Die Reparatur, der Austausch oder die
Änderung eines Teils während der Garantiezeit hat weder eine Verlängerung der Garantie zur Folge noch
Entschädigungen für diverse Kosten wie Lieferverzug, Unfall oder jegliche andere Schäden.
4. AUSNAHME
Die Garantie ist in folgenden als Beispiel wertenden Fällen nicht gültig :
- Installation und Montage von Geräten dessen Kosten nicht zu Lasten von DEVILLE INDUSTRIES gehen. Daraus
folgt, dass DEVILLE INDUSTRIES nur bei materiellen Schäden oder Personenschäden durch eine Installation, die
nicht den gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Anordnungen entsprechen, zur Verantwortung gezogen werden
kann ( z.B. das Nichtvorhandensein eines Erdanschlusses : schlechte Installation )
- Normale Materialabnutzung oder anormale Materialbenutzung und – verwendung, besonders im Falle einer
Industrie- oder Handelsbenutzung oder der Einsatz des Materials unter anderen Bedingungen für die der Material
nicht konstruiert wurde. Diese ist z.B. der Fall bei Nichtbeachtung der vorgegebenen Bedingungen in der
Gebrauchsanweisung von DEVILLE INDUSTRIES : Exposition an äußere Bedingungen, wie extreme Feuchtigkeit
oder anormale Spannungsvariationen.
- Anomalien, Beschädigungen oder Unfälle, die durch Schock, Fall, Vernachlässigung, Beaufsichtigungs- oder
Wartungsfehlern verursachte wurden.
- Änderungen, Transformationen oder Interventionen, die von Personen oder Unternehmen, die nicht von
DEVILLE INDUSTRIES zugelassen sind, durchgeführt wurden oder die mit Ersatzteilen, die weder Originalteil
noch vom Hersteller zugelassen sind, realisiert wurden.
5. BESONDERE GARANTIEBEDINGUNGEN
Diese Bedingungen vervollständigen und detaillieren oben erwähnten allgemeinen Garantiebedingungen und
haben Vorrang gegenüber diesen. Sehen Sie hierzu daas beigefügte Blatt „Besondere Verkaufsbedingungen
DEVILLE INDUSTRIES – Garantie".
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