Sonstige Bedingungen/Rechte: AUSSER WIE IN DER VORLIEGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG VORGESEHEN UND SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG,
IST AUDEZE FÜR SICH AUS DEM VERSTOSS GEGEN DIE
GEWÄHRLEISTUNGS- UND ANDERE BEDINGUNGEN
ODER AUFGRUND EINER ANDEREN RECHTSDOKTRIN ERGEBENDE
STRAF-, SONDER-, NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN NICHT
VERANTWORTLICH; DIE BETREFFENDEN RECHTSDOKTRINEN UMFASSEN
UNTER ANDEREM DEN ENTGANGENEN NUTZEN; DEN ERTRAGSAUSFALL;
DEN TATSÄCHLICHEN ODER ERWARTETEN GEWINNAUSFALL; DEN
VERLUST AN GESCHÄFTS- UND FIRMENWERT; DEN VERLUST, DER
BESCHÄDIGUNG, DER GEFÄHRDUNG ODER DER VERFÄLSCHUNG VON
DATEN; UND JEGLICHE INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN,
UNABHÄNGIG DAVON, WIE SIE ENTSTANDEN SIND, AUCH WENN ES
DURCH DEN ERSATZ VON AUSRÜSTUNG UND EIGENTUM GESCHAH.
DIE VORSTEHENDE EINSCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR ANSPRÜCHE
WEGEN TODESFALL ODER PERSONENSCHÄDEN ODER FÜR DIE
GESETZLICHE HAFTPFLICHT BEI VORSÄTZLICHEN ODER GROB
FAHRLÄSSIGEN HANDLUNGEN BZW. UNTERLASSUNGEN.
EINIGE US-BUNDESSTAATEN GESTATTEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE
EINSCHRÄNKUNG VON NEBEN-UND FOLGESCHÄDEN NICHT, SO DASS DIE
VORSTEHENDE EINSCHRÄNKUNG BZW. DER VORSTEHENDE AUSSCHLUSS
MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT GILT.