Gewährleistung
1.1.1.22
Wahl den Mangel des Gerätes beseitigen
(Nachbesserung) oder ein mangelfreies Gerät liefern.
Der Endverbraucher kann keine weitergehenden
Ansprüche aus dieser Erklärung herleiten, insbesondere
keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten oder
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Mangel
(z.B. Ein-/Ausbaukosten) noch auf Ersatz irgendwelcher
Folgeschäden.
Geltungsdauer der Erklärung (Anspruchsfrist): Diese
Erklärung ist nur für während der Anspruchsfrist bei
Busch-Jaeger geltend gemachte Ansprüche aus dieser
Erklärung gültig.
Die Anspruchsfrist beträgt 24 Monate ab Kauf des
Gerätes durch den Endverbraucher bei einem Händler
("Kaufdatum"). Sie endet spätestens 30 Monate nach
dem Herstelldatum des Gerätes.
Geltungsbereich: In dieser Erklärung findet Deutsches
Recht Anwendung. Sie gilt nur für in Deutschland
wohnhafte Endverbraucher und / oder Käufe bei in
Deutschland sitzenden Händlern.
Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung:
Zur Geltendmachung der Ansprüche aus dieser
Erklärung ist das Gerät zusammen mit der ausgefüllten