GOK LWG 2000 Instrucciones Par El Montaje Y El Funcionamiento página 14

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  • MEXICANO, página 81
Die Auslegung einer Rückhalteeinrichtung ist nach den geltenden Vorschriften/Regeln der EU-
Mitgliedsstaaten vorzunehmen.
Im Falle einer Rückhalteeinrichtung für ein Förderaggregat braucht nur das Leckagevolumen
zurückgehalten werden, dass sich aus dem Volumen des Förderstromes mit der Reaktionszeit des
Leckagewarngerätes zuzüglich eventueller Nachlaufvolumen und dem Volumen aus dem Abstand
zwischen Boden der Rückhalteeinrichtung und Sonde ergibt.
Überwachungsraum - Anforderungen nach EN 13160-7 und EN 13160-4
• Dieser muss die Anzeige einer Mindestmenge von 10 l Betriebsmedium ermöglichen, die im
Überwachungsraum vorhanden ist oder in diesen eindringt.
• Der Einbau der Sonde (Sensor) am tiefsten Punkt des Überwachungsraums muss möglich sein.
• Das zu erkennende Betriebsmedium (Leckage) muss den tiefsten Punkt des
Überwachungsraums erreichen können.
• Der Überwachungsraum muss flüssigkeitsdicht und undurchlässig für Betriebsmedium, Wasser
oder jeder anderen Substanz sein und darf keinen Ausgang unterhalb des maximalen
Füllungsgrades haben und muss für den Beaufschlagungszeitraum beständig sein.
• Für einen Tank bzw. eine Rohrleitung muss das System so konstruiert sein, dass es unterhalb
des maximalen Füllungsgrads keine Verbindungen durch den Überwachungsraum zum inneren
Tank bzw. Rohrleitung gibt.
• Der Überwachungsraum muss für eine Prüfung seiner Unversehrtheit geeignet sein.
Leckageraum - Anforderungen nach EN 13160-4
• Dieser muss die Anzeige einer Mindestmenge von 10 l Betriebsmedium ermöglichen, die im
Leckageraum vorhanden ist oder in diesen eindringt.
• Die Anzahl der Sonden (Sensoren) des Systems muss der vorgesehenen Anzahl der
Vertiefungen im Leckageraum entsprechen. Ist die Anzahl der Vertiefungen größer 1: Anzahl an
LWG 2000 erhöhen.
• Der Leckageraum muss flüssigkeitsdicht und undurchlässig für Betriebsmedium, Wasser oder
jeder anderen Substanz sein und darf keinen Ausgang unterhalb des maximalen Füllungsgrades
haben und muss für den Beaufschlagungszeitraum beständig sein.
• Wenn ein Schutz vor dem Eindringen von Wasser nicht möglich ist, müssen technische
Vorkehrungen getroffen werden, um die Beeinträchtigung der Funktion des Leckagewarngerätes
zu vermeiden.
• Durch die Wände des Leckageraums dürfen keine Durchführungen erfolgen, die deren Funktion
beeinflussen können.
• Der Leckageraum muss auf Leckstellen überprüfbar sein.
• Wenn der Leckageraum als Rückhalteeinrichtung der primären Sicherheit verwendet wird, dann
müssen die Wände der Rückhalteeinrichtung den gesamten Inhalt aufnehmen, z. B. Tank mit
integrierter Rückhalteeinrichtung.
Deutschland - Bauausführung Rückhalteeinrichtung
Rückhalteeinrichtungen aus Stahl und Kunststoff sowie Beschichtungsstoffe und Kunststoffbahnen
für Rückhalteeinrichtungen müssen über einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis für das
vorgesehene Betriebsmedium verfügen, aus dem sich die Anforderungen an die Verarbeitung, den
Untergrund und die Bauausführung (z. B. Einhaltung der zulässigen Rissbreiten) ergeben.
Bauseitige Rückhalteeinrichtungen müssen verzahnt gemauert werden. Dabei sind die Wände mit
Zementputz zu versehen, und auf dem Boden muss ein Zementestrich aufgetragen sein. Bei einem
Lagervolumen von mehr als 40 m³ ist die Auffangwanne aus Stahlbeton zu schütten.
Rückhalteeinrichtungen für Ölförderaggregate und Verbrauchseinrichtungen müssen den
folgenden Anforderungen entsprechen:
• Herstellung aus nachweislich gegenüber dem Betriebsmedium flüssigkeitsundurchlässigen,
metallischen Werkstoffen oder Kunststoffen; metallische Werkstoffe müssen ggf.
korrosionsgeschützt sein.
• Die Rückhalteeinrichtung darf keine Abläufe, auch keine verschließbaren Abläufe, haben.
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Leckagewarngerät Typ LWG 2000
Artikel-Nr. 15 073 50 k

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