1. VERWENDUNGSBEREICH
BAUARTGENEHMIGUNGEN:
1:
ABG-NUMMER.
2:
EG-NUMMERN:
3:
4:
Verwendungsbereiche:
Ausführungen mit Breiten 309, 322, 329, 335 und 389 (Genehmigungen 1, 2 ,3):
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen einem zul. D-Wert bis 92,0 kN und einer zul. Stützlast von
2.000 daN, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.
Ausführungen mit Breiten 311 und 314 (Genehmigung 4):
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zul. D-Wert bis 84,3 kN und einer zul. Stützlast von
2.000 daN, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.
Sofern nach geltenden nationalen Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Anwenderlandes für die
Inanspruchnahme dieser Kennwerte zusätzliche amtliche Genehmigungen erforderlich wären, sind diese zu
beantragen.
Zugösen:
Alle Ausführungen sind geeignet zur Verbindung mit Zugösen nach DIN 11026, DIN 11043, DIN 74054 (ISO
8755), DIN 74053 (ISO 1102) und DIN 9678 (ISO 5692).
Die Anhängekupplung mit Innenteil kann ausschließlich in schnellhöhenverstellbaren Anhängeböcken wie
z. B. KU 355, F 4267 bzw. e1-0108 betrieben werden. Hier sind der D-Wert und die zulässige Stützlast des
Anhängebocks zu beachten. Der jeweils niedrigere Wert ist gültig.
Beim Einsatz oberhalb der Zapfwelle sind die Angaben des Fahrzeugherstellers hinsichtlich der Stützlasten
zu beachten.
NICHTSELBSTTÄTIGE ANHÄNGEKUPPLUNG
F 4220 (KU5410D)
e1*2015/208*2015/208ND*00155 (KU5410)
e1*2009/144*2013/8*0026*05 (KU5410)
e1*89/173*2006/26*0427*00 (IN5410)
KU 5410 / IN 5410
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