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Es dürfen nur Kranhaken mit Sicherungsfalle verwendet werden.
Die Aufhängeöse des Lastaufnahmemittels muss im Kranhaken genügend Platz haben und
frei beweglich sein.
Bei Funktionsstörungen ist das Lastaufnahmemittel sofort außer Betrieb zu setzen.
S
V
ACHWIDRIGE
ERWENDUNG
(nicht vollständige Auflistung)
Die Tragfähigkeit (WLL) darf nicht überschritten werden.
Es darf nur Hebegut im angegebenen Greifbereich aufgenommen werden.
Der Spundbohlengreifer darf keinesfalls zum Herausziehen von in das Erdreich getriebenen
Spundbohlen verwendet werden.
An dem Lastaufnahmemittel dürfen keine Veränderungen durchgeführt werden.
Die Benutzung des Lastaufnahmemittels zum Transport von Personen ist verboten.
Beim Transport der Last ist eine Pendelbewegung und das Anstoßen an Hindernisse zu
vermeiden.
Mit dem Lastaufnahmemittel darf jeweils nur eine Spundbohle transportiert werden.
Die Belastung des Lastaufnahmemittels mit seitlichen Zugkräften ist verboten.
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