Bestimmungsgemässe Verwendung; Sachwidrige Verwendung; Prüfung Vor Arbeitsbeginn - Yale C/D 85 Instrucciones De Servicio

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Deutsch
VORWORT
Diese Betriebsanleitung ist von jedem Bedie-
ner vor der ersten Inbetriebnahme sorgfältig
zu lesen. Sie soll helfen das Produkt kennen-
zulernen und dessen bestimmungsgemässe
Einsatzmöglichkeiten zu nutzen.
Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hin-
weise um das Produkt sicher, sachgerecht und
wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung
hilft Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten
und Ausfallzeiten zu vermindern und die Zu-
verlässigkeit und Lebensdauer des Produktes
zu erhöhen. Diese Betriebsanleitung muss
ständig am Einsatzort des Produktes verfüg-
bar sein. Neben der Betriebsanleitung und den
im Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur Un-
fallverhütungsvorschrift sind auch die aner-
kannten Regeln für sicherheits- und fachge-
rechtes Arbeiten zu beachten.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
- Das Gerät ist zum Heben, Ziehen und Span-
nen von Lasten geeignet.
- Das Gerät eignet sich ebenfalls zum Zurren
von Lasten z. B. auf LKW's. Hierzu sind die
Spannkraft S
sowie die Handkraft S
TF
auf dem Typenschild angegeben sind, zu
berücksichtigen.
- Die auf dem Gerät angegebene Tragfähig-
keit (W L L) ist die maximale Last, die ange-
schlagen werden darf.
- Der Trag- und Lasthaken des Gerätes muss
sich bei Hebevorgängen in einer lotrechten
Geraden über dem Schwerpunkt (S) der Last
befinden, um ein Pendeln der Last beim
Hebevorgang zu vermeiden (Fig. 1).
- Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last
ist verboten.
- Lasten nicht über längere Zeit oder unbe-
aufsichtigt in angehobenem oder gespann-
tem Zustand belassen.
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- Der Bediener darf eine Lastbewegung erst
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dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt
hat, dass die Last richtig angeschlagen ist
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und sich keine Personen im Gefahrenbereich
aufhalten.
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- Beim Einhängen des Gerätes ist vom Bedie-
ner darauf zu achten, dass das Hebezeug
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so bedient werden kann, dass der Bediener
weder durch das Gerät selbst noch durch
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das Tragmittel oder die Last gefährdet wird.
- Das Gerät kann bei einer Umgebungs-
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temperatur zwischen -10° C und + 50° C
arbeiten. Bei Extrembedingungen sollte mit
dem Hersteller Rücksprache genommen
werden.
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Achtung: Bei Umgebungstemperaturen un-
ter 0° C Bremse auf Vereisung überprüfen!
- Die Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvor-
schriften für handbetriebene Hebezeuge des
jeweiligen Landes, in dem das Gerät einge-
setzt wird, sind unbedingt zu beachten.
- Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört neben der Beachtung der Betriebs-
anleitung auch die Einhaltung der Wartungs-
anleitung.
- Bei Funktionsstörungen ist das Hebezeug
sofort außer Betrieb zu setzen.

SACHWIDRIGE VERWENDUNG

- Die Tragfähigkeit (W L L) darf nicht über-
schritten werden.
- Eine Hebelverlängerung ist nicht statthaft
(Fig. 2).
- Schweißarbeiten an Haken und Lastkette
sind verboten. Die Lastkette darf nicht als
Erdleitung bei Schweißarbeiten verwendet
werden (Fig. 3).
- Schrägzug, d.h. seitliche Belastung auf das
Gehäuse oder die Unterflasche ist verboten
(Fig. 4).
- Die Benutzung des Produktes zum Transport
von Personen ist verboten (Fig. 5).
- Die Lastkette darf nicht als Anschlagkette
(Schlingkette) verwendet werden (Fig. 6).
, die
- Lastkette nicht knoten oder mit Bolzen,
HF
Schraube, Schraubendreher oder ähnlichem
verbinden. Fest in Hebezeuge eingebaute
Lastketten dürfen nicht instandgesetzt
werden (Fig. 7).
- Das Entfernen der Sicherheitsbügel von Trag-
bzw. Lasthaken ist unzulässig.
- Hakenspitze nicht belasten (Fig. 8).
- Das Kettenendstück (Fig. 11) darf nicht als
betriebsmäßige Hubbegrenzung verwendet
werden.
- Ein betriebsmäßiges Drehen der Lasten ist
verboten, da die Unterflaschen der Geräte
nicht zum betriebsmäßigen Drehen von an-
gehängten Lasten konzipiert sind. Ist ein be-
triebsmäßiges Drehen vorgesehen, müssen
s. g. Drallfänger vorgesehen werden bzw. es
ist mit dem Hersteller Rücksprache zu
nehmen.
- Hebezeug nicht aus großer Höhe fallen
lassen. Das Gerät sollte immer sachgemäß
auf dem Boden abgelegt werden.
PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme ist das Produkt
einer Prüfung durch einen Sachkundigen zu
unterziehen. Diese Prüfung besteht im
Wesentlichen aus einer Sicht- und
Funktionsprüfung. Diese Prüfungen sollen
sicherstellen, dass sich das Gerät in einem
sicheren Zustand befindet und gegebenenfalls
Mängel bzw. Schäden festgestellt und behoben
werden.
Als Sachkundige können z.B. die Wartungs-
monteure des Herstellers oder Lieferanten
angesehen werden. Der Unternehmer kann
aber auch entsprechend ausgebildetes Fach-
personal des eigenen Betriebes mit der
Prüfung beauftragen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät
einschließlich der Tragmittel, Ausrüstung und
Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel und
Fehler zu überprüfen. Weiterhin sind die
Bremse und das korrekte Einhängen des
Gerätes und der Last zu überprüfen. Dazu ist
mit dem Gerät eine Last über eine kurze
Distanz zu heben, zu ziehen oder zu spannen
und wieder abzusenken bzw. zu entlasten.
Überprüfung der Lastkette
Die Lastkette muss auf äußere Fehler,
Verformungen, Anrisse, Korrosionsnarben,
Verschleiß und ausreichende Schmierung
überprüft werden.
Überprüfung Kettenendstück
Das Kettenendstück muss unbedingt am losen
Kettenende montiert sein (Fig. 11).
Überprüfung des Trag- und Lasthakens
Der Trag- bzw. Lasthaken muss auf Risse,
Verformungen, Beschädigungen, Abnutzung
und Korrosionsnarben überprüft werden.
Überprüfung Kettenverlauf
Unterflasche
Vor jeder Inbetriebnahme bei zwei- und
mehrstrangigen Geräten ist darauf zu achten,
dass die Lastkette nicht verdreht oder
verschlungen ist. Bei zweistrangigen Geräten
kann es zu einer Verdrehung z.B. dann
kommen, wenn die Unterflasche umge-
schlagen wurde (Fig. 9).

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