Bevor Sie mit der Installation beginnen oder das Gerät verwenden, sollten Sie die Dokumentation sorgfältig
durchlesen, um sich mit möglichen Beschränkungen und Richtlinien, die für das Produkt in Ihrem Land gelten,
vertraut zu machen.
In bestimmten Situationen und Umgebungen kann die Nutzung von WLAN- oder Mobilfunkgeräten vom
Gebäudeinhaber oder von einer weisungsberechtigten Person vor Ort untersagt bzw. eingeschränkt werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, inwieweit entsprechende Nutzungseinschränkungen oder -verbote in einer Einrichtung
(z. B. Flughafen oder Krankenhaus) gelten, wenden Sie sich an eine weisungsberechtigte Person vor Ort, und
erkundigen Sie sich, bevor Sie das Gerät verwenden.
THOMSON ist nicht verantwortlich für den Radio- oder TV-Empfang beeinträchtigende Interferenzen, die von
einer nicht erlaubten Modifizierung des Geräts oder von der Hinzufügung/Entfernung von Verbindungskabeln
und Komponenten herrühren, die nicht von THOMSON spezifiziert sind. Der Benutzer ist dafür verantwortlich,
Interferenzen zu beseitigen, die durch nicht genehmigte Änderungen, Hinzufügungen oder Entfernungen am Gerät
entstanden sind.
THOMSON und die autorisierten Händler oder Anbieter übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Verstöße
gegen staatliche Bestimmungen, die aus einer Nichteinhaltung dieser Richtlinien resultieren.
Europa – Europäische Union
Konformitätserklärung der Europäischen Gemeinschaft
Hiermit erklärt THOMSON, dass sich dieses Produkt in Übereinstimmung mit den grundlegenden
Anforderungen und den anderen relevanten Vorschriften der Richtlinie 1999/5/EC des Europäischen
Parlaments und des Europarates befindet.
Dieses Gerät darf in den Ländern der Europäischen Union sowie in allen Ländern der EFTA (Mitgliedsländer der
Europäischen Freihandelsorganisation) verwendet werden.
Die Konformitätserklärung finden Sie unter www.thomson-broadband.com.
Wenn dieses Produkt mit einem Funk-Transceiver ausgestattet ist:
>
darf es nur in geschlossenen Räumen verwendet werden.
>
stimmt es mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen relevanten Vorschriften des Europarates
(1999/519/EC) zur Begrenzung von elektromagnetischen Emissionen in der Öffentlichkeit überein.
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