Sollten Sie einen Mangel feststellen, geben Sie bitte das vollständige Gerät an ihren Händler
bzw. Verkaufsstelle. Gewährleistungsansprüche gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigen
Kassenbon bzw. der Kopie einer eventuellen Reparaturrechnung, die bei Inanspruchnahme
der Serviceleistung unbedingt mit vorzulegen sind/ist.
Glasbruchschäden sind grundsätzlich kostenpflichtig.
NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST