Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmate-
rialien bei der Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet
b
a
mit Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit folgender
Bedeutung: 1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und Pappe /
80–98: Verbundstoffe.
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien sind recycel-
bar, entsorgen Sie diese getrennt für eine bessere Abfall-
behandlung. Das Triman-Logo gilt nur für Frankreich.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es ausgedient hat, im Inter-
esse des Umweltschutzes nicht in den Hausmüll, sondern
führen Sie es einer fachgerechten Entsorgung zu. Über
Sammelstellen und deren Öffnungszeiten können Sie sich
bei Ihrer zuständigen Verwaltung informieren.
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