• Der Ultraschall-Luftbefeuchter muss regelmäßig gereinigt werden. Schauen Sie dafür in den Reinigungsanweisungen
im Handbuch nach und halten Sie sich an ihnen.
• Nehmen Sie niemals die Basiseinheit auseinander.
• Sollte Wasser aus dem Gerät austreten oder während der Verwendung ein eigenartiger Geruch auftreten, verwenden
Sie das Produkt keinesfalls weiter und wenden Sie sich an den Lieferanten oder den Kundendienst.
• Geben Sie KEINE andere Substanz als destilliertes oder demineralisiertes Wasser mit einer Temperatur von weniger als
40° in den Behälter.
• Stellen Sie den Befeuchter niemals an, wenn kein Wasser in dem Wasserbehälter ist.
• Schütteln Sie das Gerät nicht. Dadurch könnte Wasser in der Basiseinheit überlaufen und die Funktionstüchtigkeit
beeinträchtigen.
• Berühren Sie niemals das Wasser und die Bestandteile, wenn die Einheit in Betrieb ist.
• Damit die Bestandteile nicht beschädigt werden, vermeiden Sie es, das Innere der Basiseinheit zu bespritzen.
GE
• Kratzen Sie nie an dem Messwandler.
• Bei Minustemperaturen (unter 0°) entfernen Sie das Wasser aus dem Behälter und aus der Basis, um ein Gefrieren zu
vermeiden.
• Benutzen Sie den Luftbefeuchter nicht, wenn die Luft des Raumes bereits ausreichend befeuchtet ist (mindestens 50
% relative Luftfeuchtigkeit). Zu viel Feuchtigkeit zeigt sich in Form von Kondensation auf kalten Oberflächen oder den
kalten Mauern des Raumes. Um den Luftfeuchtigkeitsgrad des Raumes richtig zu bestimmen, verwenden Sie einen
Feuchtigkeitsmesser, den es in den meisten Eisenwarengeschäften und Supermärkten zu kaufen gibt.
• Es wird empfohlen, dieses Gerät bei einer Temperatur zwischen 5°C und 40°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit unter
50 % zu benutzen.
KOMPONENTEN
1. Basiseinheit
2. Hauptschalter (ON/OFF und Dampfregulierung)
3. Kontrollleuchte
4. Behälter
5. Griff des Behälters
6. Wasserstandsanzeige
7. Messwandler
8. Ventilator
9. Verschluss des Behälters
10. Düse
11. Deckel
12. Filter
13. Transformator
HINWEISE ZUM UMGANG MIT DEM GERÄT
Gerätemerkmale:
• Kapazität 2 L
• Dauerbetrieb von mehr als 18 Stunden
24
(Abb. 1)
11
10
4
13
6
3
2
5
9
8
12
7
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Abb. 1