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Das Hebegut muss immer bis zum Anschlag aufgeschoben werden.
Das Gerät selbst darf keinesfalls als Tragmittel zum Anschlagen von Seilen, Ketten oder
Bändern verwendet werden.
Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe fallen lassen.
Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden.
P
I
RÜFUNG VOR DER ERSTEN
NBETRIEBNAHME
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Evers-Ersatzteile
Reparaturarbeiten
dürfen
nur
von
Fachwerkstätten,
die
Original
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den
Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich
Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der Evers-Werksbescheinigung).
Auf
Verlangen
sind
die
Ergebnisse
der
Prüfungen
und
die
sachgemäße
Reparaturdurchführung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und
Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.
Heben • Sichern • Fördern • Verpacken
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