12.5. KUNDENDIENST
Zur Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ist es erforderlich, dass Sie das
Produkt zwecks Reparatur oder Ersetzung gegen Vorauszahlung der Versandkosten
an Ihre örtliche Suunto-Vertretung zurücksenden. Legen Sie der Sendung Ihren Namen,
Ihre Adresse sowie den in Ihrem Land gültigen Bestimmungen entsprechend Kaufbeleg
und/oder
Garantiekarte
Gewährleistungsanspruchs erfolgt im von der örtlichen Suunto-Vertretung als angemessen
erachteten Zeitraum, vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Teile auf Lager sind. Alle über
den Gewährleistungsanspruch hinausgehenden Reparaturen erfolgen auf Kosten des
Eigentümers. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Erstkäufer des Geräts und ist nicht
übertragbar.
Die Adresse Ihrer örtlichen Suunto-Suunto-Vertretung finden Sie unter www.suunto.com.
13. ENTSORGUNG DES GERÄTS
Nach Ablauf seiner Lebensdauer ist muss das Gerät vorschriftsmäßig als
Elektroschrott entsorgt werden. Es darf nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Sie können das Gerät auch bei Ihrer örtlichen Suunto-Vertretung
abliefern.
bei.
Die
Reparatur
oder
Ersetzung
im
Rahmen
des
21