Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an
den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammel-
stellen kostenlos zurückgeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung
weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung
und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz un-
serer Umwelt.
12. Gewährleistung und Garantie
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gewährt der Hersteller
eine Garantie gemäß den Gesetzen Ihres Landes, mindestens jedoch 1 Jahr (in
Deutschland 2 Jahre). Garantiebeginn ist das Verkaufsdatum des Gerätes an den
Endverbraucher. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf Ma-
terial- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Garantiereparaturen dürfen
ausschließlich von einem autorisierten Kundendienst durchgeführt werden. Um
Ihren Garantieanspruch geltend zu machen ist der Original-Verkaufsbeleg (mit Ver-
kaufsdatum) beizufügen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Normaler Verschleiß
- Unsachgemäße Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Gerätes, nicht zugelas-
sene Zubehörteile
- Beschädigung durch Fremdeinwirkungen, Gewaltanwendung oder durch
Fremdkörper
- Schäden die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen, z.B.
Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Nichtbeachtung der Montagean-
leitung
- Komplett oder teilweise demontierte Geräte
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