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9 - GARANTIE
Erweiterung der vertraglichen Garantie
Wir gewährleisten ab dem Kaufdatum eine Garantie
für unsere Produkte, deren Laufzeit auf dem Produkt
vermerkt ist (vertraglich verpflichtende Garantie für 2
Jahre + Erweiterung unserer vertraglichen Garan-
tie).Bei fehlendem Nachweis des Kaufdatums läuft
die Garantie ab dem Herstellungsdatum des Produkts
(siehe entsprechender Vermerk auf dem Produkt).
Beschränkungen der vertraglichen Gewährleis-
tungen
In den folgenden Fällen kommt die vertragliche
Gewährleistung nicht zum Tragen:
-Gewöhnliche
Verschleißteile:
Dichtungen,
me-
chanische Armaturen,
-Im Widerspruch zu den technischen Empfehlungen
genutzte Produkte,
-Missbräuchlich genutzte Produkte,
-Produkte, die nicht regelmäßig gewartet werden,
-Aufgrund von Nachlässigkeit, mangelnder Wartung,
fehlerhaftem oder unsachgemäßem Gebrauch bes-
chädigte Produkte (Stöße, Herunterfallen, Quetschen,
etc.),
-Ersatz einer Komponente aufgrund von deren Ver-
lust.
Inanspruchnahmebedingungen der Garantie
Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg auf (Rechnung
bzw. lesbaren Kassenbon). Er wird zur Geltend-
machung der Vertragsgarantie von Ihnen verlangt
werden.
Ein unter Garantie stehendes Produkt, das bereits
repariert oder ausgetauscht wurde, behält seinen
Garantieanspruch für die restliche Garantielaufzeit
und zu den ursprünglichen Bedingungen der beim
Kauf ausgestellten Vertragsgarantie. Produkte, die
zum Austausch durch ein neues Produkt zurückge-
sandt werden, gehen in das Eigentum von HO-
ZELOCK-EXEL über.
Die Vertragsgarantie mit ihren oben genannten Be-
dingungen ersetzt nicht die gesetzliche Garantie.
10 - CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit bescheinige ich, Philippe MAREY – Leiter der
Abteilung Qualitätssicherung - dass das Produkt
Marke: HOZELOCK
Modell: Tecnotronic
Art.Nr.: 7616 1240
entsprechend sämtlicher einschlägiger Bestimmun-
gen der folgenden Richtlinien geplant, entwickelt und
hergestellt wurde:
- Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
Ausgestellt in Villefranche am 21.12.2017
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